MAXIMALE ABSTÄNDE UND REICHWEITEN
Einzelsäule
C
B
Netzteil
2Voice
A
A=
200m
C=
50m
B + C=
200m
A + B + C= 400m
D=
5m
Reichweite: die Summe aller Kabelabschnitte darf 800 m nicht überschreiten.
Der maximale Abstand zwischen einer Rufeinheit und der letzten Innenstelle darf 400 m nicht überschreiten,
auch bei Einsatz der Steigleitungsschnittstelle 1083/50.
Max. 32 Steigleitungsschnittstellen
1
2
3
LINE
Netzteil
2Voice
A= 200 m Abstand zwischen dem Ausgang der Schnittstelle der Außenstellen 1083/75 und der letzten
Steigleitungsschnittstelle 1083/50 mit Ein-Ausgabe-Anschluss
D= 5m
Reichweite: die Summe aller Kabelabschnitte darf 800 m nicht überschreiten.
DS1083-008
4
1
2
3
LINE
Schnittstelle
der
Steigleitung
A
a1
LINE1
LINE2
D
Schnittstelle
Außenstellen
Netzteil
2Voice
4
1
2
3
LINE
Schnittstelle
der
Steigleitung
a2
A= a1 + a2 + a3
C
B
1
2
3
4
LINE
IN0
D
Schnittstelle
der Steigleitung
4
1
2
3
LINE
Schnittstelle
der
Steigleitung
a3
A
4
Schnittstelle
der
Steigleitung
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