4.3
Aufstellungsregeln
Das Gerät ist auf einer festen Unterlage mit ausreichender Tragkraft, vorzugsweise auf Beton oder andere harte nichtbrennbare Unterlage
aufzustellen. Erfüllt die aktuelle Anordnung diese Bedingung nicht, sind zur Erfüllung dieser Voraussetzung geeignete Maßnahmen zu treffen.
Bei Aufstellung auf einem brennbaren Fußboden ist das Gerät auf eine isolierende Unterlage aus nicht brennbarem Material aufzustellen, die
den Grundriss des Gerätes um 800 mm in Richtung der Strahlung und um 400 mm von den übrigen Seiten überlappt
Auf das Gerät selbst sowie in seine Umgebung dürfen unter dem Sicherheitsabstand keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen abgelegt
werden (siehe folgende Tabelle). Bei unbekannter Entflammbarkeit ist von der Entfernung für Stufe E (F) auszugehen.
Tab. Nr. 2
Feuerreaktionsklasse
Feuerreaktionsklasse
A1 – nicht brennbar ohne
Granit, Sandstein, Beton, Ziegel, Keramikfliesen, Mörtel,
Anteile von brennbaren
Brandschutzverputz,...
Baustoffe
A2 – nicht brennbar mit
Akumin, Izumin, Heraklith, Lignos, Platten und Basaltfilz,
Anteilen von brennbaren
Glasfaserplatten,...
Baustoffe
Buchen- und Eichenholz, Hobrex-Platten, Sperrholz, Werzalit,
B – schwer entflammbar
Umacart, Sirkolit,...
Kiefer-, Lärchen und Fichtenholz, Holzspan- und Korkplatten,
C (D) – normal entflammbar
Gummifußbodenbeläge,...
Bitumenpappe, Holzfaserplatten, Zellstoff, Polyurethan, Polystyrol,
E (F) – leicht entflammbar
Polyethylen, PVC,...
Für der Mindestabstand von entflammbaren oder brennbaren
Materialien können folgende Werte angenommen werden:
Brennbare Materialien:
A > 800 mm
B > 100 mm
Nicht brennbare Materialien:
A > 400 mm
B > 50 mm
4.4
Anschluss des Pelletofens an den Schornstein
Vor Inbetriebnahme des Pelletofens muss die Kontrolle und Prüfung des Abgaswegs noch vor Schließung des
Abgaswegs durch den Mantel der Warmluftkammer erfolgen. Diese Tätigkeiten dürfen nur von einer qualifizierten
Person durchgeführt werden, z. B. eine Schornsteinfirma. Das Prüfergebnis ist im Revisionsbericht des
Abgasweges einzutragen.
Dank geringen Anforderungen auf die Installation des Pelletofens kann der Kunde den Ofen selbst installieren. Es
wird empfohlen, entsprechend geschulte spezialisierte Baufirmen bzw. den Schornstein- oder Ofenbauer mit der
Installation zu beauftragen.
Die Revision der Abgaswege ist:
•
vor Inbetriebnahme des Abgasweges
•
nach jedem Baueingriff in den Schornstein
•
vor Austausch oder neuer Installation eines Gerätes durchzuführen.
Die Revision darf durch eine qualifizierte Person im Bereich von Kaminen und Schornstein und Revisionstechniker
für Schornsteine durchgeführt werden.
•
Den Rauchgasabzug sichert ein Abgaslüfter, welcher Bestandteil des Pelletofens ist.
•
Der Ofen muss an einen separaten Schornstein angeschlossen werden. In diesen Schornstein dürfen keine Abgase anderer Geräte
abgeführt werden.
•
Der Schornstein kann eine klassische Ausführung haben (gemauert), aber kann auch aus Edelstahl oder Keramik sein.
•
Für den Anschluss an den Schornstein können herkömmliche Rohre oder flexible Stahlrohre für Rauchzüge verwendet werden.
•
Alle Teile des Rauchzugs bis zum Eintritt in den Schornstein müssen wegen möglichen Überdruck am Abgasausgang gasdicht sein.
•
Das Rauchrohr darf nicht in den freien Querschnitt des Schornsteins eingreifen.
•
Der Ofen erfüllt alle Anforderungen für den Anschluss an Schornsteine für Abgastemperaturen von 350 °C.
•
Mindestens erforderlicher Schornsteinzug beträgt 10 Pa. Der Zug wird beeinflusst durch die Länge des Schornsteins, sowie durch die
Qualität der Abdichtung. Empfohlene Mindestlänge des Schornsteins beträgt 3,5 m vom Eintritt des Rauchrohrs in den Schornstein und
ein geeigneter Mindestdurchschnitt ist 150 x 150 cm.
•
Der Außendurchmesser der Verbindungsmuffe beträgt für Rauchzüge 80 x 1,5 mm.
•
Das Rauchrohr muss aus versiegelten Stahl- oder Edelstahlrohren hergestellt werden. Es können zwei Stück 90° Knien verwendet
werden.
•
Befindet sich der Rauchabzug außerhalb des Gebäudes, so muss er mit einer Wärmedämmung versehen werden.
•
Rauchabzüge mit scharfen Biegungen und horizontaler Ausrichtung reduzieren den Schornsteinzug. Der maximale horizontale Abschnitt
des Rauchrohrs beträgt 2 m, solange die vertikale Länge des Rauchrohrs mindestens 5 m beträgt.
Beispiel für Baustoffe und Erzeugnisse in folgenden
Feuerreaktionsklassen (Auszug aus EN 13501-1+A1)
Abb. Nr. 4
25
Mindestabstand (mm)
Richtung
sonstige
senkrecht zur
Richtungen
Strahlungswand
-
-
800
400
800
400
800
400
1600
800
DE
DE