Allgemeine Montagebedingungen - SKYLOTEC D-BOLT AP-058 Instrucciones De Uso

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  • ESPAÑOL, página 74
§
Der empfohlene Mindestabstand des Anschlagpunktes zur Absturzkante sollte 2,5 m betragen.
Bei der Installation der Einzelanschlagpunkte ist auf die Tragfähigkeit des Untergrunds zu achten.
§
§
Eine Kompatibilität mit ähnlichen Systemen ist nicht gewährleistet und kann bei Zuwiderhandlung eine Gefahr für
Leib und Leben darstellen.
§
Einzelanschlagpunkte dienen zur Absturzsicherung von Personen und nicht von Gegenständen oder als
Transportanschlagpunkte.
§
Bei Installation müssen zudem die Zulassung und die Verarbeitungshinweise der Befestigungsmittel beachtet
werden. Bei Verwendung anderer Befestigungsmittel zur Installation erlischt die Systemzulassung. Das
System darf nur mit den dafür zugelassenen Befestigungsmittel nach Montageanleitung verbaut werden!
§
Die Mindestfestigkeitsklasse für Beton muss C20/C25 nach DIN EN 206-1/A2
Festigkeitsklasse ≥ S235 nach Tabelle 3.1 der DIN EN 1993-1-1
§
Arbeiten
oberhalb
Verbindungsmittels).
§
Einzelanschlagpunkte dürfen nur von ausgebildeten, unterwiesenen und körperlich fitten Benutzern verwendet
werden.
§
Eine Unterweisung des Benutzers zu Rettungsplänen und zum korrekten Gebrauch des Systems ist durch den
Arbeitgeber oder einen Sachkundigen vorzunehmen.
§
Einzelanschlagpunkte müssen jährlich durch einen Sachkundigen überprüft und gewartet werden.
§
Vor jeder Verwendung sind Einzelanschlagpunkte sowie die persönliche Ausrüstung gegen Absturz auf Mängel
zu überprüfen. Bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit der Produkte dürfen diese nicht benutzt werden und es
muss eine Überprüfung durch einen Sachkundigen erfolgen.
§
Beschädigte Anschlagpunkte und/oder Verbindungsmittel sowie andere Teile der PSA gegen Absturz dürfen nicht
mehr verwendet werden. Ggfs. ist eine Überprüfung des Systems bzw. der PSAgA durch den Hersteller oder
einen Sachkundigen vorzunehmen.
§
Reparaturen dürfen nur von speziell dafür geschultem Personal oder der SKYLOTEC GmbH durchgeführt
werden.
§
Nach einem Absturz dürfen Einzelanschlagpunkte nicht weiter verwendet werden.
§
Nicht korrekt ausgeführte Verklebungen/Verschraubungen können sich lösen und die sichere Funktion der
Einzelanschlagpunkte gefährden!
§
Anschlagpunkt nicht in der Nähe von laufenden Maschinen und elektrischen Einrichtungen montieren/benutzen.
Es ist bei der Benutzung darauf zu achten, das keine scharfe Kanten oder Flächen in der Nähe sind.
§
Unsachgemäße Reparaturen, Wartungen und/oder Manipulationen der Einzelanschlagpunkte sowie ihrer
Komponenten stellen eine Gefahr für Leib und Leben dar. In diesem Fall erlischt jegliche Gewährleistung und
jegliche Haftung der SKYLOTEC GmbH ist ausgeschlossen.
§
Das Produkt darf nur mit Auffanggurten nach EN 361 und separaten Sicherungsseilen nach EN 354 und
einem Falldämpfern genutzt werden, der die im Sturzfall auftretenden Kraft, auf den landesspezifischen
maximalen Fangstoß begrenzt, was z.B. in Europa nach EN 355 6kN bedeutet.
Nur geprüfte Karabiner nach EN362 / ANSI Z359.12 verwenden.
§
Bei Verwendung von weiteren persönlichen Schutzausrüstungen sind die entsprechenden
Bedienungsanleitungen und geltenden Vorschriften zu beachten.
4.

ALLGEMEINE MONTAGEBEDINGUNGEN

Alle Einzelteile sind vor der Montage von Schmutz zu säubern.
Eine Berührung des Systems mit aggressiven Stoffen und Chemikalien sowie mit Mörtel, Zement oder ähnlichen Stoffen
sollte vermieden werden.
Mörtelreste und/oder andere Verunreinigungen sind unverzüglich zu entfernen, damit die Funktion des Produktes nicht
beeinträchtigt wird.
Die Montage der Produkte muss strikt nach der Montageanleitung des Herstellers erfolgen.
Abweichungen sind nicht gestattet. Zur Montage und zum Austausch dürfen nur original SKYLOTEC Bauteile verwendet
werden. Die Kombination mit Bauteilen oder Elementen anderer Hersteller oder Lieferanten kann eine Gefahr für Leib und
Leben darstellen!
Die Bauteile sind schonend zu behandeln und dürfen nicht unsachgemäß verwendet werden
Da baulich fest verankerte Anschlagpunkte /-einrichtungen nicht mehr der PSA Richtlinie unterliegen,
dürfen diese nicht mehr mit CE gekennzeichnet werden. In Deutschland ist für diese Produkte die
bauaufsichtliche Zulassung vorgeschrieben. In Europa gelten für diese Produkte unterschiedliche
nationale Vorgaben, unter Umständen ist eine Zustimmung im Einzelfall erforderlich.
MAT-MA-0005-DE_D-BOLT
 
des
Anschlagpunktes
sollte
09/06/2017
13
betragen und für Stahl muss die
11
sein.
vermieden
werden
(Siehe
Gebrauchsanleitung
des
Seite 3 von 18

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