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Gebrauchsanleitung
1.) Kennzeichnung
2.) Allgemeine Informationen
Lesen und verstehen Sie alle dem Produkt beiliegenden Anleitungen
vor der Verwendung. Die mitlaufenden Auffanggeräte CLAW (im
Weiteren Läufer genannt) stellen in Verbindung mit einer ortsfesten
Leiter/fester Führung eine Steigschutzeinrichtung dar und ermöglichen
einen gesicherten Auf- und Abstieg zu hohen oder tiefen Arbeitsplätzen.
Jeder Läufer kann von max. einer Person, mit einem Nutzergewicht
von 50kg bis 150kg benutzt werden. (Nutzergewicht = Person inkl.
Ausrüstung und Werkzeug). Das Gewicht des Benutzers ohne
Werkzeug und Ausrüstung darf dabei die minimale Nennlast nicht
unterschreiten. Bestandteile eines vollständigen Systems dürfen nur
mit Komponenten des jeweiligen Systems ersetzt werden. Die Läufer
müssen auf dem Typenschild des jeweiligen Steigschutzsystems
vermerkt sein und dürfen nur mit diesen verwendet werden.
Eigenmächtige Veränderungen oder Reparaturen sind nicht zulässig.
Abgenommene Läufer müssen vor dem Gebrauch wieder
ordnungsgemäß auf das System gesetzt werden. Die korrekte
Ausrichtung des Läufers ist auf den Geräten markiert (Piktogramm).
Das System ist immer nur bestimmungsgemäß zu verwenden.
Die Läufer müssen immer an der mit „A" gekenn-zeichneten
A
vorderen Auffangöse eines Auffanggurtes (z.B. in Europa
EN 361) angeschlagen werden. Bei Gurten mit zertifizierter
EN 353-1
Steigschutzöse ist diese extra gekennzeichnet (A mit
Leiter). Dazu den Karabiner an der Öse anschlagen. Auf die sichere
Verriegelung (TRILOCK) beim automatischen Zuschnappen des
Karabiners achten. Zur Benutzung von PSA sind in Deutschland die
Richtlinien DGUV 112-198 und DGUV 112-199 der deutschen
gesetzlichen
branchengültigen Unfall-Verhütungs-Vorschriften zu beachten. In
anderen Ländern sind die entsprechenden nationalen Arbeitsschutz-
vorschriften zu beachten. Die Steigschutzausrüstung darf nur von
Personen verwendet werden, die in ihrer sicheren Benutzung
unterwiesen sind und die entsprechenden Kenntnisse haben. Steigen
unter körperlichen Zuständen und Verfassungen, die die Sicherheit
des Benutzers im Normalfall und im Notfall beeinträchtigen ist nicht
zulässig. Vor jeder Benutzung sind das Steigschutzsystem und die
mitverwendete PSA einer Sichtkontrolle auf ordnungsgemäßen
Zustand zu prüfen. Beachten Sie Gefährdungen und mögliche
Beeinträchtigung der Funktion durch Einwirkungen scharfer Kanten,
Temperaturen, chemische Substanzen, elektrische Leitfähig-keit,
Unfallversicherung
sowie
die
örtlichen
bzw.
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