gekennzeichnet sind. Bei Belastungsversuchen wurden 3kN
ermittelt.
3.3) Verletzungen durch Aufprallen auf der Arbeitsbühne oder dem
Ausleger können nicht ausgeschlossen werden.
3.3) Verletzungen durch die Auswirkungen auf den Arbeitskorb
oder den Ausleger können nicht ausgeschlossen werden.
Einsatz auf Gerüsten: Beide Versionen sind für den Einsatz auf
Gerüsten geeignet. (Tab. Seite 8 Zeile 11)
Die 2,5-m-Version ist nur für den Einsatz auf Gerüsten bestimmt.
Der Ankerpunkt muss hierbei mindestens 1 m oberhalb der
Arbeitsebene/Standplatzebenese sein, was der Höhe des
Geländerholms entspricht.
4.) Verwendung
4.1) Vor Verwendung der Vorrichtung muss eine Funktionsprüfung
durchgeführt werden. Hierbei zunächst die Einheit, einschließlich
der vollen Länge der einziehbaren Sicherheitsleine(n) überprüfen.
Außerdem muss sichergestellt sein, dass sich die Sicherheitsleinen
problemlos heraus- und wieder einziehen lassen. Um die
Sperrwirkung zu überprüfen, zwei bis drei Mal kräftig an der Leine
ziehen, um sicherzustellen, dass die Vorrichtung verriegelt. Sollten
irgendwelche Fehler jeglicher Art festgestellt werden, muss die
Vorrichtung sofort aus dem Verkehr gezogen und vernichtet
werden.
Der Karabiner darf niemals unkontrolliert einziehen, da hierdurch
die Rückholfeder beshädigt werden kann
4.2) Die Einstellung der Länge darf nicht im absturzgefährdeten
Bereich erfolgen.
4.3) Die Gesamtlänge eines mit einem PEANUT verbundenen
Verbindungsmittels
(einschließlich
Endverbindungen
und
Verbindungselementen) beachten.
4.4) Die maximal in die Struktur geleitete Kraft im Falle eines
Sturzes beträgt max. 6 kN.
4.5) Schlaffseil vermeiden.
4.6) Der Anschlagpunkt sollte sich möglichst senkrecht über der
Arbeitsstelle befinden. Befindet sich der Anschlagpunkt unterhalb
des Arbeitsplatzes, besteht im Falle eines Sturzes die Gefahr des
Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile. Befindet sich der
Anschlagpunkt seitlich, so besteht die Gefahr des Aufschlagens
auf seitliche Bauteile.
4.7 - 4.8) Auf lose Trägerenden achten
4.9) Karabiner immer richtig verschließen
4.10) Tragmittel nicht knoten
4.11) nicht im Schnürgang verwenden
4.12) - 4.13) Sicherheitskarabiner und/oder Verbindungselemente
müssen in jedem Fall vor Quer- und Knickbelastung geschützt
werden.
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