Akkupack in den Ladeschacht einset-
zen:
Akkupack mit der Rippe (1.4 bzw. 1.5) an
der unteren Aussparung (1.1) des Lade-
schachtes einhängen.
Akkupack so weit in den Ladeschacht drü-
cken, bis er mit der Verriegelung (1.9 bzw.
1.7) in die Aussparung (1.2 bzw. 1.3) ein-
rastet.
Der Akkupack wird nun aufgeladen.
Durch Drücken der Taste (1.8 bzw. 1.6) kann
er entriegelt und dem Ladegerät entnommen
werden.
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Wandbefestigung
Das Ladegerät ECU 45 besitzt an seiner
Rückseite zwei Langlöcher, wodurch es mit-
tels zwei Schrauben (z. B. Halbrund- oder
Flachkopfschraube mit Schaftdurchmesser
5 mm) an einer Wand aufgehängt werden
kann.
Schrauben Sie hierfür die Schrauben so weit
in die Wand, dass der Schraubenkopf noch
ca. 4 mm von der Wand absteht.
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Arbeitshinweise - Wartung - Pfl ege
Die Geräte sind weitgehend wartungsfrei.
Um einen störungsfreien Betrieb zu fördern,
empfehlen wir folgende Hinweise zu beach-
ten:
• Lüftungsöffnungen sauberhalten, damit Luft-
zirkulation zur Kühlung gewährleistet ist.
• Anschlusskontakte sauberhalten.
• Festool-Ladegeräte und Festool-Akkupacks
sind aufeinander abgestimmt. Deshalb zum
Laden von Festool-Akkupacks nur Festool-
Ladegeräte verwenden.
• Durch die Aufbewahrung des Akkupacks
im betriebsbereiten Ladegerät wird der
Akkupack durch ständige Erhaltungsladung
im aufgeladenen Zustand gehalten.
• Leere Akkupacks nicht länger als ca. 1 Mo-
nat im Ladegerät steckenlassen, wenn das
Ladegerät vom Netz getrennt ist (Gefahr
der Tiefentladung).
• Ein neuer oder längere Zeit nicht ge-
brauchter Akkupack erreicht erst nach
ca. 5 Lade- und Entladezyklen seine volle
Kapazität.
• Akkupacks sollten vor dem erneuten Aufl aden
möglichst vollständig entladen werden.
- Wiederholter Start des Ladevorgangs bei
geladenem Akku verringert dessen Lebens-
dauer.
• Längere Erwärmung des Akkupacks durch
Sonne oder Heizung vermeiden - Tempera-
turen über 45 °C mindern die Lebensdauer
und erhöhen die Selbstentladung.
• Alle Wartungs- und Reparaturarbeiten, die
ein Öffnen der Geräte erfordern, dürfen nur
von einer autorisierten Kundendienstwerk-
statt durchgeführt werden.
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Recycling von Akkupacks
Werfen Sie den verbrauchten Akkupack
nicht in den Hausmüll!
Geben Sie verbrauchte oder defekte Akku-
packs über den Fachhandel, den Festool-
Kundendienst oder öffentlich vorgeschrie-
bene Entsorgungseinrichtungen zurück.
Die Akkupacks werden so einem geordneten
Recycling zugeführt.
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Gewährleistung
Für unsere Geräte leisten wir auf Materi-
al- oder Fertigungsfehler Gewährleistung
gemäß den länderspezifi schen gesetzlichen
Bestimmungen, mindestens jedoch 12 Mo-
nate. Innerhalb der Staaten der EU beträgt
die Gewährleistungszeit 24 Monate (Nach-
weis durch Rechnung oder Lieferschein).
Schäden, die insbesondere auf natürliche
Abnützung/Verschleiß, Überlastung, un-
sachgemäße Behandlung bzw. durch den
Verwender verschuldete Schäden oder
sonstige Verwendung entgegen der Be-
dienungsanleitung zurückzuführen sind
oder beim Kauf bekannt waren, bleiben
von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Ebenso ausgeschlossen bleiben Schäden,
die auf die Verwendung von nicht-originalem
Festool Zubehör und Verbrauchmaterial
(z. B. Schleifteller) zurückzuführen sind.
Beanstandungen können nur anerkannt
werden, wenn das Gerät unzerlegt an den
Lieferanten oder an eine autorisierte Festool-
Kundendienstwerkstätte zurückgesendet
wird. Bewahren Sie Bedienungsanleitung,
Sicherheitshinweise, Ersatzteilliste und Kauf-
beleg gut auf. Im übrigen gelten die jeweils
aktuellen Gewährleistungsbedingungen des
Herstellers.
Anmerkung
Aufgrund der ständigen Forschungs- und
Entwicklungsarbeiten sind Änderungen der
hierin gemachten technischen Angaben
vorbehalten.
Die Kunststoffe dieses Produkts sind zur
Sicherung der Wiederverwertung mit einer
Werkstoffkennzeichnung versehen.
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