3.) Anwendung:
Das Seil darf nur mit geprüften und zugelassenen Komponenten
verwendet werden. Das Statikseil ist für folgende Verwendung
zulässig:
•
Zum Abseilen
•
zur Sicherung beim Klettern (bei kurzen Fallstrecken (bei
einem Sturzfaktor unter 0,3))
ACHTUNG: Im Vorstieg, beim Freiklettern in seilunterstützten
Situationen, bei der Rettung und in der Höhlenforschung sind
Dynamikseile nach EN 892 zu verwenden!
HINWEIS: Die Kompatibilität mit anderen Bestandteilen die in
Verbindung mit dem Kernmantelseil mit geringer Dehnung verwendet
werden können muss sichergestellt werden. Alle Bestandteile des
Auffangsystems müssen zertifiziert sein und den entsprechenden
PSA-Normen entsprechen. Einstellvorrichtungen von Abseilgeräten
sind dem Seildurchmesser anzupassen. Metallgeräte dürfen keine
scharfen Kanten o.ä. aufweisen die das Seil beschädigen könnten.
Mehr Details entnehmen Sie bitte aus der jeweiligen Gebrauchsan-
leitung ihres für diesen Zweck erworbenen Produktes.
ACHTUNG: Seile vom Typ B entsprechen geringeren
Leistungsanforderungen als Seile vom Typ A. Die Risiken
durch Abrieb, Schnitte, Abnutzung sind daher größer und
erfordern eine größere Sorgfalt des Nutzers. Die Möglichkeit
eines Absturzes sollte mit großer Sorgfalt minimiert werden.
Für seilunterstütze Arbeiten oder Arbeitsplatzpositionieren
sind daher Seile vom Typ A besser geeignet.
PSA darf nicht im absturzgefährdeten Bereich angelegt werden
(3.2.12) Während der Verwendung des Seils ist darauf zu achten,
dass dieses nicht durch scharfe Kanten, spitze oder raue
Gegenstände etc. beschädigt wird (3.1.1 + 3.1.3). Daher immer auf
sauberen Seilverlauf achten. Der Zustand des Produktes sollte,
auch in Verbindung mit anderen Ausrüstungsbestandteilen,
regelmäßig überprüft werden. Endverbindungen wie Spleiße,
Nahtbilder oder Verpressungen dürfen nur durch den Hersteller
angebracht werden.
ACHTUNG: Knoten im Seil verringern die Bruchlast (3.1.4).
Die Belastbarkeit und Lage des Anschlagpunktes (nach EN 795),
an dem die Ausrüstung befestigt wird, sind für die Sicherheit
wesentlich. Der Untergrund, an dem dieser Anschlagpunkt befestigt
wird, sowie die verbindenden Elemente müssen der Belastung
standhalten. Für Anwendung beim industriellen Klettern muss der
Anschlagpunkt immer eine Mindestfestigkeit von 12 kN (1,2 t)
aufweisen. Die Anschlageinrichtung darf nur bei persönlicher
Absturz schutzausrüstung
Hebeeinrichtun gen. Der Anschlagpunkt sollte sich möglichst
senkrecht über dem Anwender befinden. Befindet sich der
Anschlagpunkt unterhalb, so besteht im Falle eines Sturzes die
Gefahr des Aufschlagens auf tiefer gelegene Bauteile!
benutzt
werden
und
nicht
bei
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