Aufstellen des Kaminofens
Der Aufstellboden muß eben und waagerecht sein. Der
Kaminofen darf nur auf ausreichend tragfähige Böden
aufgestellt werden. Zum Schutz des Fußbodens kann
der Kaminofen auf ein Bodenblech oder eine Glasplatte
gestellt werden.
Bei brennbaren Fuß- oder Teppichböden ist eine stabile
und wärmefeste Unterlage zu verwenden. Diese muß
die Feuerraumöffnung des Kaminofens nach vorne um
50 cm und seitlich um 30 cm überragen.
Montagefolge
•
Der Anschluß des Ofenrohres ∅150 mm kann
wahlweise oben oder hinten erfolgen. Das Gerät
wird für Anschluß oben vormontiert angeliefert. Soll
hinten angeschlossen werden, so ist in folgenden
Schritten umzumontieren:
Verkleidungsdeckel hinten ausbrechen
-
Verschlußdeckel hinten abschrauben. Die Schrau-
-
ben durch den Anschlußstutzen gegen Mitdrehen
mit einem Schraubenschlüssel sichern.
Den Anschlußstutzen durch das hintere Loch los-
-
schrauben.
Nach
erfolgtem
-
schlußstutzen mit dem beiliegendem Einlegedeckel
das Loch in der Abdeckhaube verschließen.
•
Aufstellplatz festlegen, Im Strahlungsbereich des
Kaminofens dürfen bis zu einem Abstand von
100cm, gemessen ab Sichtscheibe der Feuerraum-
tür, keine Gegenstände aus brennbaren Stoffen
vorhanden sein oder abgestellt werden.
Mindestabstand des Gerätes zu brennbaren o-
der tragenden Wänden:
Seitlich und hinten 20 cm
•
Rohrfutter (bauseitig) in Schornstein einbauen. Die
Anschlußhöhe kann bei Ofenrohranschluß oben in-
dividuell festgelegt werden, sollte aber 1,5m ab An-
schlußstutzen nicht übersteigen. Anschlußhöhe bei
Ofenrohranschluß hinten siehe Tabelle „Technische
Daten". Im Umkreis von 20cm um das Ofenrohr
Wechsel
Verschlußdeckel/An-
darf sich bei der Durchführung durch Bauteile aus
brennbaren Stoffen kein brennbares Material befin-
den.
•
Ofenrohr (bauseitig)auf Anschlußstuzen Ø150mm
des Kaminofens stecken.
•
Kaminofen an den vorgesehenen Aufstellplatz
schieben und so ausrichten, daß das Ofenrohr in
das Rohrfutter paßt.
Die Ofenrohranschlüsse müssen dicht sein. Das
Ofenrohr darf nicht in den Schornstein hineinragen.
Bitte berücksichtigen Sie, das an den Stellwänden
entsprechend Prüfvorschrift EN 13240 die Tempera-
tur von 85°C erreicht werden kann und dies bei hel-
len Tapeten oder ähnlichen brennbaren Baustoffen
zu farblichen Veränderungen führen kann.
Bedienung
Zulässige Brennstoffe
Nachfolgend aufgeführte Brennstoffe sind zulässig:
•
Naturbelassenes stückiges Holz in Form von
Scheitholz
Maximale Länge:
Umfang:
•
Holzbrikett nach DIN 51731
Größenklasse HP 2
Maximale Länge:
•
Braunkohlebrikett
Scheitholz erreicht nach Lagerung von 2 bis 3 Jahren
im Freien (nur oben abgedeckt) eine Feuchtigkeit von
10 bis 15 % und ist dann am Besten zum Heizen ge-
eignet.
Frisch geschlagenes Holz hat eine sehr hohe Feuch-
tigkeit und brennt deshalb schlecht. Neben dem sehr
geringen Heizwert belastet es zusätzlich die Umwelt.
Die erhöhte Kondensat- und Teerbildung kann zur Ka-
min- und Schornsteinversottung führen.
Der Verbrauch bei frisch geschlagenem Holz (Heizwert
2,3 kWh/kg) im Vergleich zu trockenem Holz (Heizwert
4,3 kWh/kg) ist fast doppelt so hoch.
Nur mit trockenen Brennstoffen erreichen Sie eine op-
timale Verbrennung und heizen umweltschonend.
Durch die Brennstoffaufgabe in Teilmengen wird eine
unnötige Emission vermieden. Einen sauberen Abbrand
erkennen Sie daran, daß sich die Schamotte hell ver-
färbt.
Laut Bundes-Immissions-Schutzgesetz ist es verbo-
ten, z.B. folgende Brennstoffe in Kaminöfen zu ver-
feuern:
•
Feuchtes bzw. mit Holzschutzmitteln behandel-
tes Holz
•
Sägemehl, Späne, Schleifstaub
•
Rinden- und Spanplattenabfälle
•
Kohlengrus
•
sonstige Abfälle
•
Papier und Pappe (außer zum Anzünden)
33 cm
ca.30 cm
20 cm
3