9 - ELEKTRISCHE TEILE
Wichtig: Der Einbau und Anschluß
muß genau nach den Anweisungen
des Herstellers erfolgen. Ein fehler-
hafter Anschluß kann Schäden an
Personen, Tieren und Sachen ver-
ursachen, für die der Hersteller
keinerlei Haftung übernimmt.
ALLGEMEINE HINWEISE
– Der Anschluß an das Stromnetz muß
von einem konzessionierten Installateur
nach den geltenden Vorschriften durch-
geführt werden.
– Vor dem Anschluß des Gerätes an das
Stromnetz muß sichergestellt werden,
daß die Stromspannung derjenigen auf
der Datentafel des Gerätes entspricht
und daß das Anschlußkabel die auf der
Datentafel angegebene Stromstärke
aushält.
– Der Stecker muss in eine Steckdose
gesteckt werden, die laut Sicherheits-
vorschriften geerdet ist.
– Bei der Installation ist eine allpolige
Schutzvorrichtung mit einem Kontakt-
abstand nicht unter 3 mm vorzusehen
(Leistungsschalter, Sicherung oder
Relais).
Nach der Installation der Kochmulde
muß der Netzschalter bzw. die
Steckdose jederzeit leicht erreichbar
sein.
– Das Speisekabel darf warme Stellen
nicht berühren und muß so verlegt wer-
den, daß es an keiner Stelle die
Temperatur von 75°C überschreitet.
– Wenn das Gerät installiert ist, muß der
Schalter oder die Steckdose stets
erreichbar sein.
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N.B.: Zum Anschluß an das Netz
keine Paßstücke, Reduzierstücke
oder Nebenanschlüsse verwenden,
da diese zu Überhitzungen und
Verbrennungen führen können.
Fall zur Installation Änderungen an der
elektrischen Hausanlage nötig oder falls
der Gerätestecker für die Steckdose
nicht geeignet sein sollte, diesen durch
einen Fachmann auswechseln lassen.
Dieser muß insbesondere kontrollueren,
ob der Schnitt der Steckdosenkabel für
die aufgenommene Geräteleistung
geeignet ist.
Wichtig: Der Einbau und Anschluß
muß genau nach den Anweisungen
des Herstellers erfolgen.
Ein fehlerhafter Anschluß kann
Schäden an Personen, Tieren und
Sachen verursachen, für die der
Hersteller keinerlei Haftung über-
nimmt.
Das Gerät muß auf jeden Fall an
die Erdleitung angeschlossen wer-
den. Die Herstellerfirma lehnt jegli-
che Haftung für alle Schäden ab,
die infolge der Nichtbeachtung die-
ser Vorschriften entstehen.