Bedienung
Betrieb
Abbildung 18
Beispiel:
(140 – 28)
H
=
Z
(625 - 28)
K =
11,2
Es können also 54 Geschirrteile in dieser Tellerröhre gestapelt werden.
5.3
Betrieb
Zum Betrieb muss das Gerät sauber und trocken sein.
Vor Arbeitsbeginn muss stets kontrolliert werden, ob der zum Einsatz kommende Tellerstapler für das zu
verwendende Geschirr korrekt eingestellt ist.
Die vertikale Führung der Teller muss gewährleistet sein, damit keine Gefährdung des Bedienperso-
nals durch zu weit oder zu eng eingestellte Geschirrführungen auftreten kann.
Die korrekte Entnahmehöhe muss gewährleistet sein, damit es nicht zu Verletzungen oder Zwangs-
haltungen beim Personal oder zu Geschirrbruch kommen kann.
Verwendung der Abdeckhaube
VORSICHT
HINWEIS
Alle Abdeckhauben sind mit einem 3-Punkt-Verschlussmechanismus ausgerüstet.
Die Abdeckhaube auf die Tellerröhre setzen und durch Drehen im Uhrzeigersinn arretieren.
Die Abdeckhaube durch Drehen gegen den Uhrzeigersinn wieder lösen.
Bei Tellerstaplern mit zwei Tellerröhren kann eine abgenommene Abdeckhaube auf die zweite Abdeckhaube
der daneben befindlichen Tellerröhre aufgesetzt werden.
4330000_A3
TE-2/V19-26, 27-33 | TE-2/VK19-26 | TEH-1/V19-26, 27-33 | TEH-2/V19-26, 27-33 | TEUH-1/VS19-26 | TEUH-2/VS19-26, 27-33 | TEUH-2/VC19-26
Zwischenstapelhöhe H
= 11,2 mm
10
+1 = 54 Teile
Verletzungsgefahr
Mit den Abdeckhauben dürfen zu hohe Tellerstapel nicht gewaltsam herun-
tergedrückt werden.
Beim Lösen der Verriegelung besteht Verletzungsgefahr.
Verwendung der Abdeckhaube
Mit der Abdeckhaube ist auch bei längerer Zwischenlagerung ein wirksamer
Schutz vor Staub und Kondenswasser gewährleistet. Bei beheizten Geräten
reduziert die aufgesetzte Abdeckhaube den Wärmeabfluss nach oben und
verringert die Aufheizzeit des eingesetzten Geschirrs bzw. verzögert das Ab-
kühlen von schon aufgewärmten Geschirr.
bei 11 Geschirrteilen
Z
H
= 28 mm: Höhe des ersten Geschirrteils
1
H
= 140 mm: Höhe von 11 Geschirrteilen
11
t= 11: Anzahl der Geschirrteile
H
= 625 mm: Stapelhöhe
S
EBR/V19-26, 27-33 | EBRH/V19-26, 27-33 | EBRH-2/V19-26
Kapitel 5
Seite 31
Tellerstapler