DIE VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG GILT NICHT FÜR ANSPRÜCHE WEGEN
TODESFALL ODER PERSONENSCHÄDEN ODER FÜR DIE GESETZLICHE
HAFTPFLICHT BEI VORSÄTZLICHEN ODER GROB FAHRLÄSSIGEN HANDLUNGEN
BZW. UNTERLASSUNGEN.
EINIGE US-BUNDESSTAATEN GESTATTEN DEN AUSSCHLUSS ODER DIE
EINSCHRÄNKUNG VON NEBEN-UND FOLGESCHÄDEN NICHT, SO DASS DIE
VORSTEHENDE EINSCHRÄNKUNG BZW. DER VORSTEHENDE AUSSCHLUSS
MÖGLICHERWEISE FÜR SIE NICHT GILT.
SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, GELTEN DIE VORLIEGENDE GEWÄHRLEISTUNG
UND DIE DARIN ENTHALTENEN ABHILFEN ALS AUSSCHLIESSLICH UND TRETEN
AN DIE STELLE ALLER SONSTIGEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ABHILFEN UND
BEDINGUNGEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB SIE MÜNDLICH, SCHRIFTLICH,
GESETZLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND ERFOLGEN. AUDEZE
SCHLIESST, SOWEIT GESETZLICH ZULÄSSIG, ALLE GESETZLICHEN UND
STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN AUS, DARUNTER UNTER ANDEREM
GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN
BESTIMMTEN ZWECK SOWIE GEWÄHRLEISTUNGEN IN BEZUG AUF VERSTECKTE
ODER LATENTE MÄNGEL. SOWEIT DIESE GEWÄHRLEISTUNGEN NICHT
AUSGESCHLOSSEN WERDEN KÖNNEN, BEGRENZT AUDEZE DIE FRIST UND DIE
ABHILFEN DIESER GEWÄHRLEISTUNGEN AUF DIE DAUER DIESER
AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNG UND NACH WAHL VON AUDEZE AUF DIE
REPARATUR- BZW. ERSATZLEISTUNGEN, DIE IM VORLIEGENDEN BESCHRIEBEN
WERDEN. EINIGE US-BUNDESSTAATEN, LÄNDER UND ANDERE GEBIETE
GESTATTEN KEINE BESCHRÄNKUNGEN DER FRIST EINER STILLSCHWEIGENDEN
GEWÄHRLEISTUNG (ODER BEDINGUNG), SO DASS DIE VORSTEHEND
BESCHRIEBENE BESCHRÄNKUNG EVENTUELL FÜR SIE NICHT GILT.
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