gerung (0,5 m) an der hinteren Auffangöse. Sie dient zum
Anschlagen in Kombination mit einem kompletten PSA-System.
Es ist darauf zu achten, dass das Verbindungsmittel eine ma-
ximale Gesamtlänge von 2,0 m, einschließlich Falldämpfer,
Verbindungselemente und inklusive Verlängerung „FIX", nicht
überschreiten darf.
Das Produkt wurde zusätzlich auf Kantenfestigkeit nach
dem Anhang A der prEN 354:2008 geprüft. Dieses ist an dem
Kantensymbol erkennbar und hat folgende Bedeutung: Das
Verbindungsmittel wurde für die horizontale Anwendung mit
einem Sturz über eine gratfreie 90° Stahlkante, Radius 0,5
mm, erfolgreich geprüft. Insofern kann das Verbindungsmittel
in Kombination mit einem Falldämpfer bei ähnlichen Kanten wie
z.B. gewalzte Stahlprofi le oder Holzbalken, eingesetzt werden.
Dennoch ist auf folgende Gefahren zu achten: Das Verbin-
dungsmittel wurde mit einer 90° Kante (rechter Winkel) geprüft.
Bei Kanten mit spitzerem Winkel (kleiner 90°, keilförmig) sind
zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Ein einstellbares
Verbindungsmittel sollte während der Bewegung im absturzge-
fährdetem Bereich nicht eingestellt werden. Wird das Verbin-
dungsmittel mit einer Anschlageinrichtung nach EN 795, Klasse
C verwendet, ist die Auslenkung der horizontalen beweglichen
Führung bei der Bestimmung der lichten Höhe unterhalb des
Benutzers ebenfalls zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass
bei einem Sturz über eine Kante der Anwender auf bauliche Ein-
richtungen prallen kann und somit ein Verletzungsrisiko besteht.
Bei Nichtbenutzung der Gurtbandverlängerung „FIX" ist diese in
der dafür vorgesehenen Gummilasche zu fi xieren.
Auffanggurte, die fest in Bekleidung integriert sind: Das Anle-
gen des Gurtes erfolgt mit dem Anziehen der Bekleidung. Bei
Hosen ist die Passform der Beinschlaufen durch die Auswahl
der Hosenkonfektionsgröße gegeben. Die weitere Passform ist
wie unten angegeben vorzunehmen. Ein in einer Arbeitshose
„schwer entfl ammbar" integrierter Gurt darf nur zusammen mit
einer geeigneten Schutzjacke genutzt werden.
Teilsystem, Auffanggurt nach EN 361
Wenn Teilsysteme ohne beiliegende Verbindungselemente zu
einem Auffanggurt nach EN 361 kombiniert werden, dürfen
hier nur Verbindungselemente (Karabiner) nach EN 362, Typ M,
verwendet werden.
Es dürfen nur zugelassene Teilsysteme an den gekennzeichne-
ten Stellen adaptiert werden.
Sitzgurte nach EN 813:
Bei Sitzgurten wird das Verbindungselement an der zentralen
Halteöse befestigt. Bei Einsatz in Kombination mit einem Brust-
gurt (nach EN 12277) ist folgendes zu beachten: Die Nutzung
eines Brustgurtes wird von dem in dieser Arbeitstechnik ausge-
bildeten Anwender über die zu erstellende Gefahrenanalyse be-
stimmt. Das Tragen eines Brustgurtes erhöht den Tragekomfort
durch die Stützfunktion des Oberkörpers. Die Gebrauchsanlei-
tung des Brustgurtes ist zu beachten. Ein Brustgurt darf nie-
mals ohne einen Sitzgurt verwendet werden, Lebensgefahr!
Achtung! Sitzgurte sind nicht für Auffangzwecke geeignet!
Haltegurte nach EN 358:
Verbindungselemente sind an den seitlichen Halteösen zu
befestigen, die seitlichen Halteösen dürfen ausschließlich nur
für Haltezwecke verwendet werden. Das Verbindungsmittel für
Haltegurte ist straff zu halten, der Anschlagpunkt muss sich
oberhalb oder in Hüfthöhe befi nden und die freie Fallhöhe ist
auf maximal 0,5 m zu begrenzen.
Bei Haltegurten mit hinterer Rückhalteschlaufe ist folgendes
unbedingt zu beachten: Die hintere Rückhalteschlaufe ist
keine Halteöse zur Arbeitsplatzpositionierung nach EN 358
und auch keine Auffangöse! Sie dient zusammen mit einem
entsprechenden Verbindungsmittel ausschließlich zur Wegbe-
grenzung, damit der Benutzer nicht in einen absturzgefährdeten
Bereich gelangen kann (Rückhalten nach EN 358).