Kapitel 4
Seite 20
4.3
Lagerung und Verwertung
Eine Zwischenlagerung muss in trockener und frostfreier Umgebung erfolgen. Der Speisentransportwagen
muss mit geeignetem Abdeckmaterial gegen Staub geschützt werden.
Das Gerät ist am Lagerort alle 6 Monate auf Schäden durch Korrosion zu untersuchen.
HINWEIS
Zur Wiederinbetriebnahme muss das Gerät sauber und trocken sein.
Wird der Speisentransportwagen verwertet, müssen alle Betriebs- und Hilfsstoffe sicher und umweltscho-
nend entsorgt werden. Verwertbare Materialien sind entsprechend der örtlichen Entsorgungsverordnungen
zu trennen und ebenfalls umweltverträglich zu entsorgen. Hierzu ist auf jeden Fall der örtliche Entsorgungs-
verantwortliche mit einzubeziehen. Die Wertstoffe des Geräts vor der Entsorgung (Rollen und Kunststoffteile
usw.) trennen oder das Gerät einem Wertstoffcenter zuführen. Die Elektronik bei entsprechenden Sammel-
stellen entsorgen.
Wir bieten unseren Kunden an, ihre Altgeräte durch uns entsorgen zu lassen. Kontaktieren Sie dazu uns
oder einen unserer Vertriebspartner.
Verpackung und Verpackungsmaterialien können unter Angabe der Entsorgungsvertragsnummer bei einem
Recyclingunternehmen abgegeben werden. Falls die gültige Entsorgungsvertragsnummer nicht vorliegt,
kann diese beim
Speisentransportwagen
SPTW-2/EBF | SPTW-3/EBF | SPTW-2/EBF-S | SPTW-3/EBF-S | SPTW-2/EBF-K | SPTW-3/EBF-K
Kondenswasserbildung
Achten Sie auf ausreichende Belüftung und auf einen Lagerort ohne große
Temperaturschwankungen, um die Bildung von Kondenswasser zu verhin-
dern.
®
HUPFER
- Service erfragt werden.
Transport, Inbetriebnahme und Stilllegung
Lagerung und Verwertung
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