Sicherheitshinweise
Sicherheitshinweise zum Transport
2.4
Sicherheitshinweise zum Transport
Beim Transport des Speisenausgabewagens sind folgende Punkte zu beachten:
§
Bei Verladearbeiten nur Hebezeuge und Lastaufnahmeeinrichtungen einsetzen, die für das Gewicht
des zu hebenden Gerätes zugelassen sind.
§
Nur Transportfahrzeuge verwenden, die für das Gewicht des Speisenausgabewagens zugelassen
sind.
§
Ein schadhaftes Gerät auf keinen Fall in Betrieb nehmen und unverzüglich den Lieferanten benach-
richtigen.
2.5
Sicherheitshinweise zur Reinigung und Pflege
Bei Reinigung und Pflege sind folgende Punkte zu beachten:
§
Bei Reinigungs- und Pflegemaßnahmen den Speisenausgabewagen außer Betrieb nehmen, span-
nungsfrei schalten, Netzstecker ziehen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern.
§
Aus hygienischen Gründen sind die Reinigungshinweise genau zu beachten.
§
Heizbare Geräte müssen für die Reinigung außer Betrieb und ausreichend abgekühlt sein.
§
Das Gerät nicht mit Dampfstrahl- oder Hochdruckreinigern säubern. Ist es vorgesehen, in der Umge-
bung mit Dampfstrahl- oder Hochdruckreinigern zu arbeiten, so muss das Gerät vorher außer Betrieb
genommen und vom Stromnetz getrennt werden.
2.6
Sicherheitshinweise zur Störbehebung
Bei Störbehebung sind folgende Punkte zu beachten:
§
Die lokal gültigen Unfallverhütungsvorschriften müssen beachtet werden.
§
Bei Wartungs- bzw. Störungsbehebung den Speisenausgabewagen außer Betrieb nehmen, span-
nungsfrei schalten, Netzstecker ziehen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten sichern. Bei Arbei-
ten an der elektrischen Anlage ist das Gerät vom Stromnetz zu trennen und gegen Einschalten zu si-
chern. Diese Arbeiten dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft ausgeführt werden.
§
Beim Umgang mit Ölen, Fetten und andere chemischen Substanzen auf die für das Produkt gelten-
den Sicherheitsvorschriften achten.
§
In regelmäßigen Abständen Inspektionen am Gerät durchführen. Auftretende Mängel, wie z. B. lose
Verschraubungen bzw. angeschmorte oder beschädigte Leitungen sofort beseitigen.
§
Arbeiten zur Störungsbehebung dürfen nur von autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
§
Defekte Komponenten dürfen nur durch Originalteile ersetzt werden.
2.7
Hinweise zu spezifischen Gefahren
Elektrische Energie
§
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft oder von autorisierten Fach-
kräften unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-Fachkraft den elektrotechnischen Regeln entspre-
chend vorgenommen werden.
§
Geräte, an denen Inspektions-, Wartungsarbeiten und Störbehebungen durchgeführt werden, müssen
spannungsfrei geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden, wenn keine Spannung für
diese Arbeiten erforderlich ist. Dies darf nur von einer Elektro-Fachkraft ausgeführt werden.
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Kapitel 2
Seite 11
Speisenausgabewagen