Kapitel 2
Seite 12
2.7
Hinweise zu spezifischen Gefahren
Elektrische Energie
§
Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur von einer Elektro-Fachkraft oder von autorisierten Fach-
kräften unter Leitung und Aufsicht einer Elektro-Fachkraft den elektrotechnischen Regeln entspre-
chend vorgenommen werden.
§
Geräte, an denen Inspektions-, Wartungsarbeiten und Störbehebungen durchgeführt werden, müssen
spannungsfrei geschaltet und gegen Wiedereinschalten gesichert werden, wenn keine Spannung für
diese Arbeiten erforderlich ist. Dies darf nur von einer Elektro-Fachkraft ausgeführt werden.
Bankettwagen beheizt | neutral
BKW1/14 L-GN | BKW1/20 L-GN | BKW1/36 B-GN | BKW1/14 L-GN+5PK | BKW1/28 B-GN+10PK | BKW1/23 L-GN
Sicherheitshinweise
Hinweise zu spezifischen Gefahren
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