- den Temperaturfühler gegebenenfalls mit einem gemäß Richtlinie 94/9/EG zertifizierten
Temperaturmessinstrument zu verbinden (dieses Instrument ist im Lieferumfang Varisco
nicht enthalten);
- in regelmäßigen Zeitabständen kontrollieren, dass der Schmiermittelbehälter voll ist und
gegebenenfalls nachfüllen.
In Abbildung 3 werden der Schmiermittelkreislauf und die Anbringung des Temperaturfühlers
dargestellt.
9. SICHERHEITSVORRICHTUNG AN DER DRUCKLEITUNG DER ANLAGE
Unbedingt erforderlich ist der Einbau eines Höchstdruckventils in der Nähe der Druckleitung
der Pumpe. Dieses Bauteil muss über die CE-Kennzeichnung verfügen und gemäß der EG-
Richtlinie 97/23/EG (PED) als Sicherheitsvorrichtung in Kategorie 4 resultieren und mit den
EG-Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EG übereinstimmen.
Bei Nichtvorhandensein des Höchstdruckventils oder bei Nichtübereinstimmung der
erforderlichen Eigenschaften desselben sind Sicherheits- und Schutzanforderungen
gegen Explosionsgefahr der Pumpe nicht mehr gegeben.
Der Druck, auf den das Ventil geeicht ist und eingreift, muss aus der Leistungskurve der
Pumpe bezüglich der eingesetzten Drehgeschwindigkeit entnommen werden, wie es
nachstehend beschrieben wird (Abb. 4). Wenn der Betriebsdruck der Pumpe 2 bar ist, und
das bei einer Geschwindigkeit von 400 UpM, muss das Höchstdruckventil auf einen Druck
geeicht werden, der über dem Betriebsdruck liegt ( siehe Anleitungen des Herstellers der
Ventile ), und auf jeden Fall nicht erlaubt, dass es während des Pumpenbetriebs zu Leckagen
kommt, welche einen Temperaturanstieg der Oberfläche der Vorrichtung selbst verursachen
könnten.
Bei einer falschen Eichung des Höchstdruckventils sind die Sicherheits- und
Schutzanforderungen gegen Explosionsgefahr der Pumpe nicht mehr gegeben.
10. VERTRÄGLICHKEIT DES FÖRDERMEDIUMS MIT DEN
WERKSTOFFEN DER PUMPE
Unter Bezugnahme auf die Projektdaten der Pumpe hat der Benutzer immer Fördermedien
zu verarbeiten, die mit den Werkstoffen der Pumpe verträglich sind.
Die Verwendung der Pumpe mit Fördermedien, die mit den Werkstoffen ihrer Bauteile
nicht verträglich sind, oder in Umgebungen, in denen nicht verträgliche Medien
vorhanden sind, ist auf jeden Fall untersagt.
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Sicherheitsanweisungen nach EG-Richtlinie 94/9/EG - Baureihe V
ACHTUNG
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