Inhaltsverzeichnis
Behördliche Auflagen
Erstbefeuerung ............................................................................ 25
Täglicher Gebrauch ..................................................................... 25
Prüfung Ofens .............................................................................. 26
Behördliche Auflagen
Bevor Sie mit dem Aufstellen des Ofens beginnen, muss
unbedingt die Genehmigung der örtlichen Baubehörde
eingeholt werden.
Die Aufstellung muss gemäß den behördlichen Auflagen
und Bestimmungen des jeweiligen Landes erfolgen. Ihr
Vertragshändler wurde speziell wegen seiner Kenntnisse
der behördlichen Auflagen ausgewählt und wird Ihnen
behilflich sein, den Ofen sicher und in gesetzlich
vorgeschriebener Weise aufzustellen.
Anleitungen für Montage bzw. Aufstellung und zum Betrieb
des Ofens sind dem Produkt beigelegt. Das Gerät darf nur
dann in Betrieb genommen werden, wenn es geprüft und
als betriebsbereit genehmigt wurde.
Vorsicht! Stellen Sie eine ausreichende Belüftung des
Raumes sicher, in dem der Ofen aufgestellt werden soll.
Eine unzureichende Belüftung verursacht die Entstehung
gefährliche Rauchgase im Raum, welche zu Schläfrigkeit,
Übelkeit und Krankheit führen können und extrem
gefährlich ist.
Auf folgendes ist besonders zu achten:
Schornsteine oder Rauchabzugsysteme müssen den
Gebäudevorschriften für Heizsysteme entsprechen. Es
muss sichergestellt sein, dass der Schornstein den für den
Ofen erforderlichen Abmessungen entspricht und die
Anschlusselemente dicht mit dem Schornstein abschließen
und ordnungsgemäß funktionieren. In abgeschlossene
Räume eindringende Abgase stellen ein ernst zu
nehmendes Gesundheitsrisiko dar.
Schornstein oder Abzug müssen tadellos und sauber sein.
Wenn mit Holz, Kohle oder mit anderen Festbrennstoffen
gefeuert wurde, muss vor dem Einbau des Ofens gefegt
werden.
Stellen Sie sicher, dass nur ein Ofen an dem Schornstein
oder Abzug angeschlossen ist.
Stellen Sie sicher, dass die Struktur des Schornsteins oder
Abzugs in Ordnung ist. Insbesondere darf kein Kontakt von
Verbrennungsprodukten mit brennbaren Materialien der
Gebäudestruktur stattfinden.
In manchen Situationen ist es ratsam, vor Einbau des Ofens
ein Ofeneinsatzrohr einzusetzen. Ihr Monteur wird Ihnen
sagen, ob dies notwendig ist.
Das Typenschild (Geräteschild) ist unter das Hitzeschild
angeklebt. Es besteht aus wärmebeständigem Material.
Auf dem Typenschild sind folgende Angaben aufgelistet:
Hersteller und Adresse, Typennummer, Herstellnummer,
Nennwärmeleistung, Registriernummer, DIN-Norm-
Nummer( nach Zuteilung), Bauart und Sicherheitsabstände.
Neben
dem
Typenschild
Überwachungszeichen (Ü-Zeichen).
DEUTSCH
befindet
sich
das
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