9 Sonstiges
9.1
Gerät der
Wiederverwertung
zuführen
9.2
Garantie
9.3
Prüfungen und
Zulassungen
Das ausgediente Gerät sofort
unbrauchbar machen.
1. Netzstecker ziehen und An-
schlussleitung durchtrennen.
Werfen Sie Elektrogeräte nicht
in den Hausmüll!
Für Garantie und Gewährlei-
stung gelten unsere allgemei-
nen Geschäftsbedingungen. Än-
derungen im Zuge technischer
Neuerungen vorbehalten.
Mirka 415 M: Die Sauger wur-
den
geprüft
nach
60335-2-69 einschließlich des
Anhanges AA. Die Erfüllung al-
ler Anforderungen an Geräte
der Staubklasse M wurde fest-
gestellt.
Überprüfungen nach den na-
tionalen
Unfallverhütungsvor-
schriften müssen regelmäßig
erfolgen (in Deutschland nach
und DIN VDE 0701 Teil 1 und
Teil 3 in regelmäßigen Abstän-
den und nach Instandsetzung
oder Änderung).
Gemäß Europäischer Richtlinie
2002/96/EG über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte
verbrauchte Elektrogeräte ge-
trennt gesammelt und einer um-
weltgerechten
tung zugeführt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bit-
te an Ihre Gemeindeverwaltung
oder Ihren nächsten Händler.
Es ist mindestens jährlich vom
IEC/EN
Hersteller oder einer unterwie-
senen Person eine staubtech-
nische Überprüfung durchzu-
führen, z. B. auf Beschädigung
des Filters, Dichtheit des Ge-
rätes, Funktion der Kontrollein-
richtungen.
Mirka 412 / 415 / 415 M
deutsch
müssen
Wiederverwer-
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