4. Anlagen mit 2 unterschiedlichen
Klingelsignalen
Kann Ihre Sprechanlage 2 unter-
schiedliche Klingelsignale (z.B. Woh-
nungstür und äußere Eingangstür)
unterscheiden, können die 2 Türsig-
nale mit 2 Ansteuerkabeln an den
Funk-Kombisender galvanisch wei-
tergeleitet werden. Schließen Sie
dazu die beiden Ansteuerkabel mit
dem 2,5mm Klinkenstecker an die
Buchsen des Kombisenders galva-
nisch an, legen Sie die Kabel zu den
beiden Klingeln und verbinden Sie
die losen Kabelenden mit den Schal-
tern der Klingeln.
Achtung: Die Ansteuerung ist nur für
den Anschluss von Niederspan-
nungs-Klingelanlagen geeignet. Die
Eingangsspannung muss mindestens
3 Volt betragen und darf 15 Volt nicht
übersteigen. Es kann Gleich- oder
Wechselspannung angeschlossen
werden.
Niemals das dünne Kabel an 230V
Netzspannung anschließen. Das
bedeutet für Sie Lebensgefahr und
zerstört den Sender!
Ursachen für Nichtfunktionieren
- Sie haben die Klingeltaste zu kurz
gedrückt. Klingeln Sie länger.
- Sie haben bei einer Gleichstrom-
anlage die Kabel verpolt ange-
schlossen. Vertauschen Sie die
Kabel.
- Die Klingelspannung ihrer Anlage
ist zu niedrig. Wenden Sie sich an
eine Elektrofirma, die ihre Anlage
gegebenenfalls umrüstet oder ver-
wenden sie den Funk-Türklingel-
sender akustisch.
Personenruftaste
Durch Drücken der Personenruftaste
am Funk-Kombisender wird bei
jedem Empfänger, der auf den glei-
chen Kanal eingestellt ist wie der
Sender, ein Signal ausgelöst. Sie
erkennen dies am Aufleuchten der
Signallampe für Personenruf. Damit
können Personen in anderen Räu-
men gerufen werden. Außerdem
kann mit dieser Taste die Funktion
der Anlage auch ohne Anschluss der
Zubehörkabel überprüft werden.
Netzbetrieb
Sie können ihren Funk-Kombisender
galvanisch auch über ein als Sonder-
zubehör erhältliches Steckernetz-
gerät benutzen. Um das Netzteil an-
zuschließen, stecken Sie den Stecker
am Ende des Netzteilkabels in die
dafür vorgesehene Buchse auf der
linken Geräteseite. Anschließend
stecken Sie das Netzgerät in die nor-
male 230V Haushaltssteckdose.
Deutsch 5