4.2 REPARATUR
Sollte das Ladegerät, trotz sorgfältiger Herstellungs- und Prüfverfahren einmal
ausfallen, ist die Reparatur von einer autorisierten BEHAbelt Kundendienststel-
le ausführen zu lassen.
Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung erforderlich ist, dann ist dies vom Her-
steller oder seinem Vertreter auszuführen, um Sicherheitsgefährdung zu ver-
meiden.
4.3 GARANTIELEISTUNG
Für Schäden/Folgeschäden wegen unsachgemäßer Behandlung, nicht be-
stimmungsgemäßer Verwendung, nicht Einhalten der Instandhaltungs- und
Wartungsvorschriften sowie Handhabung durch nicht autorisierte Personen
besteht kein Anspruch auf Garantieleistung.
Beanstandungen können nur anerkannt werden, wenn das Ladegerät unzerlegt
zurückgesandt wird.
4.4 LAGERUNG
Temperaturbereich
Max. relative Luftfeuchtigkeit
4.5 ENTSORGUNG / UMWELTVERTRÄGLICHKEIT
Das Ladegerät besteht aus Materialien, die einem Recyclingprozess zugeführt
werden können.
Ladegerät vor der Entsorgung unbrauchbar machen.
Ladegerät nicht in den Müll werfen.
Gemäß nationalen Vorschriften muss das Ladegerät einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
-15°C bis +50°C
90 % at + 30°C
65 % at + 50°C
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