DEUTSCH
INFORMATION FÜR DIE BENUTZER
Gemäß Art. 13 des ital. Gesetzesvertretenden Dekrets vom 25. Juli 2005, Nr. 151 zur Durchführung
der EG-Richtlinien 2002/95, 2002/96 und 2003/108 hinsichtlich der Reduzierung vom Gebrauch
von gefährlichen Substanzen in Elektro- und Elektronikgeräten, sowie der Entsorgung von Elektro-
und Elektronikaltgeräten."
Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf dem Gerät oder der Verpackung bedeutet, dass
das Gerät am Ende seiner Nutzzeit getrennt vom normalen Hausmüll entsorgt werden muss.
Die getrennte Müllsammlung dieses Altgerätes wird vom Hersteller organisiert und verwaltet.
Der Benutzer, der dieses Gerät entsorgen möchte, muss sich also an den Hersteller wenden und
das vom Hersteller angewandten System zur Gewährleistung der getrennten Sammlung des
Altgeräts befolgen.
Die angemessene getrennte Sammlung zur Gewährleistung des fachgerechten Recycling und der
umweltfreundlichen Entsorgung des Altgerätes trägt dazu bei, dass etwaige negative Einfl üsse auf
Umwelt und Gesundheit vermieden und Einzelteile und Materialien des Gerätes wieder verwertet
werden können.
Bei vorschriftswidriger Entsorgung des Produkts seitens des Benutzers werden die von der
geltenden Gesetzgebung vorgesehenen Verwaltungsstrafen auferlegt.
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