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• Beim Transport darf der Neigungswinkel des Gerätes 45° nicht überschreiten. Das Gerät darf
nicht auf den Kopf gestellt werden. Dies kann zur Beschädigung des Kompressors und des
luftdichten Systems führen.
• Der Transport des Gerätes mit Schienen- und Automobilverkehr muss in gedeckten
Fahrzeugen erfolgen.
• Das Gerät muss nach dem Transport funktionsfähig sein und darf keine Beschädigungen
aufweisen.
• Das Gerät muss in der Transportverpackung und in Lagerräumen gelagert werden, die Schutz
vor Niederschlägen und mechanischen Beschädigungen gewährleisten.
• Das Gerät darf nicht erschüttert werden.
• Gerät nicht umgedreht aufbewahren.
Nach dem Stilllegen des Gerätes nach Ablauf der vorgeschriebenen Lebensdauer hat der
Betreiber das Gerät der für die Entsorgung verantwortlichen Person zu übergeben.
Die Entsorgung des Gerätes erfolgt in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften des
Landes in dem das Gerät entsorgt wird nach den allgemein gültigen Regeln der stofflichen
Verwertung.
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