Reversieren (bis in die Endlage)
Torfahrt in die Gegenrichtung, wenn eine Sicherheitseinrichtung oder Kraftbe-
grenzung anspricht.
Teilöffnung
Bezeichnet eine teilweise Öffnung des Tors, z. B. um den Personendurchgang
zu ermöglichen, nicht jedoch ein Durchfahren.
Toranlage
Bezeichnet das Tor und den dazugehörigen Antrieb.
Vorwarnzeit
Zeit zwischen dem Fahrbefehl und dem Beginn der Torfahrt.
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