LEBENSDAUER / ABLEGEREIFE
Maximale Benutzungsdauer ab dem ersten Ein-
satz: 8 Jahre
Bei idealen Lagerungsbedingungen und jährli-
cher Inspektion darf das Produkt vor dem ers-
ten Einsatz zusätzlich bis zu 3 Jahren gelagert
werden, ohne die angegebene maximale Be-
nutzungsdauer zu verkürzen. Jedes weitere Jahr
der Lagerung verkürzt die anschließende maxi-
mal zulässige Benutzungsdauer um 1 Jahr.
Metallteile unterliegen keiner altersbedingten
Lebensdauer oder Ablegereife. Die Entschei-
dung trifft der Sachkundige mit seinem tech-
nischen Sachverstand.
Intensive Nutzung und/oder extreme Einsatz-
bedingungen wie scharfe Kanten, chemische
Einflüsse, UV-Strahlung etc. führen aus Sicher-
heitsgründen zu einer reduzierten Benutzungs-
dauer. Der Unternehmer hat dies in der
Gefährdungsanalyse des Arbeitsplatzes zu be-
rücksichtigen.
Der Unternehmer hat durch die Dokumenta-
tion der ersten Inbetriebnahme in der Prüfkarte
die Einhaltung der maximalen Fristen sicherzu-
stellen.
Die Prüfkarte am Ende dieser Gebrauchsanlei-
tung ist bei der regelmäßigen Sachkundeprü-
fung vorzulegen und muss von einem Sachkun-
digen ausgefüllt werden.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie
im Internet: www.bornack.de
SONSTIGES
REPARATUR
• Reparaturen dürfen aus Haftungsgründen nur
vom Hersteller vorgenommen werden.
• Es dürfen nur Original-Ersatzteile vom Her-
steller eingesetzt werden.
LAGERUNG
• Feuchte PSA vor der Lagerung trocknen.
• Lichtgeschützt und trocken lagern.
• Zulässige Lagertemperatur: + 10 °C bis + 30 °C
• PSA nicht in der Nähe von Heizungen lagern.
• PSA nicht mit aggressiven Stoffen (Öle, Fette,
Säuren, Chemikalien, etc.) in Verbindung bringen.
• Geschützte Lagerung im Gerätekoffer oder
Gerätebeutel.
TRANSPORT
• Geschützter Transport z.B. im Gerätekoffer
oder Gerätebeutel.
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