die Rücksendung von Produkten gilt der Datumstempel der Post.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE GEWÄHRUNG DER
GARANTIEDECKUNG VON 24 MONATEN
Wartungsprogramm:
Voraussetzung für die Nutzung der 24-monatigen Garantie ist, dass Sie
Ihren PROPRIO FOOT an Össur senden, damit das Wartungsprogramm
durchgeführt werden kann. Dies darf nicht später als 20 Monate nach
Kauf durch den ersten Kunden erfolgen. Der Poststempel mit dem
Versanddatum ist entscheidend bei der Beurteilung, ob die Frist
eingehalten wurde. Das Wartungsprogramm wurde speziell entwickelt,
um eine problemlose und tägliche Verwendung der Prothese zu
gewährleisten. Das Wartungsprogramm besteht (nach Ermessen von
Össur) aus den folgenden Komponenten:
• Austausch abgenutzter Teile
• Diagnostische Überprüfung des Sensors und der Funktionssysteme
• Systemüberprüfung der Mikroprozessorfunktionen
Damit das Wartungsprogramm durchgeführt werden kann, muss der
gesamte PROPRIO FOOT in der BIONIC produkt packung an Össur
geschickt werden. Der PROPRIO FOOT sollte in der BIONIC produkt
packung verschickt werden, um einen sicheren Transport zu
gewährleisten. Der PROPRIO FOOT wird vom Kunden auf eigenes Risiko
an Össur geschickt. Össur empfiehlt dem Kunden daher, eine
angemessene Transportversicherung (über den Verlust oder Schäden am
Produkt) abzuschließen. Össur übernimmt hingegen die Kosten des
Rücktransports an den Kunden.
Leihprothese: Auf Kundenwunsch und bei entsprechender Verfügbarkeit
stellt Össur dem Kunden für die Dauer einer Instandsetzung im Rahmen
der Garantie eine Leihprothese kostenlos zur Verfügung. Die
Leihprothese muss Össur spätestens nach 7 Tagen, nachdem die
reparierte Prothese geliefert wurde, zurückgegeben werden. Össur behält
sich das Recht vor, eine Gebühr für jeden Tag zu erheben, um den das
Rücksendedatum überschritten wurde. Össur behält sich das Recht vor,
den vollen Preis der Leihprothese zu berechnen, wenn diese nicht
innerhalb von drei Wochen ab Rückgabedatum zurückgeschickt wurde.
Nach der Rücksendung des instandgesetzten PROPRIO FOOT erinnert
Össur den Kunden an seine Verpflichtung, die Leihprothese innerhalb
der festgesetzten Frist zurückzusenden, und weist ferner darauf hin, dass
eine nicht erfolgte Rücksendung der Leihprothese innerhalb der
festgelegten Frist als Erklärung gedeutet wird, dass ein Kaufvertrag
bezüglich der Leihprothese angenommen wird, falls Össur nicht vor
Ablauf der Frist eine ausdrückliche gegenteilige Erklärung vom Kunden
erhält.
KONTAKT ZU ÖSSUR
Jegliche Beanstandungen und Produktrücksendungen gemäß dieser
beschränkten Herstellergarantie müssen an den Kundendienst von
Össur erfolgen.
GARANTIEAUSSCHLÜSSE
Folgende Fälle sind – nach dem Ermessen von Össur – von dieser
beschränkten Herstellergarantie ausgeschlossen:
a. Ausgeschlossen von der Garantie sind Softwarekomponenten, Kabel
und Stecker, die generell im Produktpaket enthalten sind, sowie Test-
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