• Jeder indirekt beheizte Wärmeerzeuger muss einen geeigneten Sicherheitstemperaturwächter
mit eigenem Fühler haben.
• Jeder direkt beheizte Wärmeerzeuger muss mit einem geeigneten
Sicherheitstemperaturbegrenzer mit eigenem Fühler ausgerüstet sein.
• Die vorhandenen Wärmeerzeuger müssen mit Sicherheitsventilen gegen Überschreiten des
zulässigen Betriebsdruckes gesichert sein. Hierzu dürfen je Wärmeerzeuger höchstens drei
Sicherheitsventile verwendet werden. Sie sind an leicht zugänglicher Stelle anzubringen, und
zwar am höchsten Punkt des Wärmeerzeugers oder in seiner unmittelbaren Nähe an der
Vorlaufl eitung.
• Jeder Wärmeerzeuger, der über 3 bar abgesichert ist oder mehr als 350 kW
Nennwärmeleistung hat, ist mit einem Druckbegrenzer auszurüsten. Die Druckbegrenzer sind
so einzustellen, dass sie ansprechen, bevor die Sicherheitsventile ansprechen.
• Zusätzliche nationale Bestimmungen hinsichtlich der Temperatur- und Druckabsicherung
beim Einsatz der Flexcon VSV und V-B Vorlagebehälter sind zu berücksichtigen.
3. Verbleibende Gefährdungen
Eine verbleibende Gefährdung durch den Einsatz der Flexcon VSV und V-B Vorlagebehälter ist
möglich durch: unsachgemäße Montage, Nichtbeachtung der Einsatzparameter, artfremder
Einsatz der Behälter, Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmungen in
Wärmeerzeugungsanlagen Montage- und Wartungsarbeiten an Vorlagebehältern dürfen nur im
drucklosen Zustand durchgeführt werden.
Achtung:
Wasser im Behälter über 70 °C bis max. Betriebstemperatur 120 °C bzw. 160 °C; Gefahr der
Verbrühung. Behälter im Betrieb nicht ungeschützt berühren, bei fachgerechtem Einsatz keine
Isolierung, Wandtemperaturen größer 70 °C.
4. Wartung und wiederkehrende Prüfung
Der Ersteller einer Wärmeerzeugungsanlage hat für die Anlage eine Betriebs- und
Wartungsanleitung, mit allen für die zuverlässige Funktion der sicherheitstechnischen
Ausrüstung erforderlichen Angaben, herzustellen und das Original mit dem zuständigen
Abnehmer, der die erste Inbetriebnahme durchgeführt hat, zu unterschreiben.
Für die Flexcon VSV und V-B Vorlagebehälter werden die Fristen für die wiederkehrenden
Prüfungen wie folgt empfohlen:
• Äußere Prüfung: jährlich.
• Innere Prüfung: 5 Jahre.
• Wasserdruckprüfung: 10 Jahre.
• Die Prüfung erfolgt durch die im jeweiligen Land festgelegten Personen, nationale
Bestimmungen sind dabei einzuhalten und vorrangig zu behandeln.
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