Lärmminderung; Not-Halt / Not-Aus; Persönliche Schutzausrüstungen; Druck- Und Temperaturüberschreitung - flamco Vacumat Eco Manual Del Usuario

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  • ESPAÑOL, página 101
Der Aufstellungsort der Entgasungseinrichtung muss sicherstellen, dass der Betrieb, die Bedienung, Wartung, Prüfung, Instandsetzung,
Montage und Demontage dauerhaft ungehindert und gefahrlos möglich ist. Der Baugrund, die Aufstellfläche für die Ausrüstung, muss
sicherstellen, dass die Standsicherheit gewährleistet ist und aufrechterhalten wird. Es sind die maximal möglichen Kräfte aus den Eigenmassen
einschließlich der Wasserfüllung zu berücksichtigen. Bei unzureichender Standsicherheit besteht die Gefahr von Lastkippen, Lastwandern und
sie kann infolge dessen neben Funktionsstörungen zu schweren Personenschäden führen.
Die Umgebungsatmosphäre muss frei von elektrisch leitenden Gasen, hohen Staubkonzentrationen und aggressiven Dämpfen sein. Bei
zündfähigen Gasen und Gasgemischen besteht Explosionsgefahr.
Verfahrensbedingt kann die Wassertemperatur bis 90 °C am Aggregat und bei unzulässigem Betrieb auch größer als 90 °C betragen.
Es besteht die Gefahr von Personenschäden durch Verbrennung bzw. Verbrühung.
Der Betrieb unter Wasser stehender Ausrüstungen ist zuverlässig auszuschließen. Der Kurzschluss elektrischer Ausrüstungen führt bei in diesem
Wasser stehenden Personen und anderen Lebewesen zum Tod durch Stromschlag. Es besteht die Gefahr von Funktionsbehinderungen und
Bauteilschäden oder Zerstörung durch Wassersättigung und Korrosion.
4.8
Lärmminderung
Stellen Sie sicher, dass in der Installation die Schallemission nach dem Stand des technischen Fortschritts minimiert wird (z. B. durch
schallschluckende Rohrbefestigungen).
4.9

NOT-HALT / NOT-AUS

Die gemäß Richtlinie 2006/42/EG erforderliche NOT-HALT-Einrichtung wird durch den jeweiligen Hauptschalter an der Steuerung bereitgestellt.
Sind entsprechend der Ausführung und der Betriebsweise des Wärmeerzeugers weitere Sicherheitsketten mit NOT-AUS-Geräten erforderlich,
sind diese bauseitig zu installieren.
4.10 Persönliche Schutzausrüstungen
Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) muss bei gefährlichen Arbeiten und Tätigkeiten (z. B.: Schweißen) verwendet werden, um Verletzungen
zu vermeiden oder zu minimieren, wenn andere Maßnahmen nicht angewendet werden können. Sie hat den benannten Anforderungen des
Bauherren oder Betreibers zum Betreten des Betriebsraumes oder der Baustelle zu entsprechen.
Bedienung unbeschadet den Festlegungen zum Betriebsraum: Keine Schutzausrüstung erforderlich. Mindestforderungen sind anliegende
Kleidung und festes, rutschsicheres und geschlossenes Schuhwerk.
Andere Leistungen erfordern die für die auszuführende Tätigkeit notwendigen Körperschutzmittel (z.B.: Transport und Aufstellung: Feste,
anliegende Arbeitskleidung, Fußschutz [Sicherheitsschuhe mit Zehnenschutzkappe], Kopfschutz [Sicherheitsschutzhelm], Handschutz
[Schutzhandschuhe]; Wartung, Instandsetzung: Feste, anliegende Arbeitskleidung, Fußschutz, Handschutz, Augen- oder Gesichtsschutz
[Schutzbrille]).
4.11 Druck- und Temperaturüberschreitung
Ausrüstungen, die mit der Entgasungsanlage betrieben werden, müssen sicherstellen, dass eine Überschreitung des zulässigen
Betriebsüberdruckes und der zulässigen Medientemperatur (Wärmeträger) zuverlässig ausgeschlossen werden. Die unzulässige Druck- und
Temperaturbegrenzung kann zur Bauteilüberlastung, Zerstörung, zum Funktionsausfall und in Folge zu schweren Personen- und Sachschäden
führen. Es sind regelmäßige Überprüfungen an diesen sicherheitstechnischen Ausrüstungen durchzuführen.

4.12 Betriebswasser

Wasserarten, nicht entflammbar, ohne feste oder langfaserige Bestandteile, die mit ihren Inhaltsstoffen keine Gefährdung der
Betriebsbereitschaft herbeiführen und wasserführende Teile der Entgasungseinrichtung (z.B.: drucktragende Bauteile, Pumpen und
Motorstellventile) nicht schädigen oder unzulässig beeinflussen. Betriebswasser führende Bauteile sind Rohrleitungen, Schläuche zum
Behälter-, Geräte- und Systemanschluss und die darin enthaltenen Armaturen, Sensoren, Pumpen und Behälter. Der Betrieb mit unzulässigen
Medien kann zur Funktionsbehinderung, Bauteilzerstörung und infolge zu schweren Personen- und Sachschäden führen. Das Betriebsmedium
muss die Anforderungen der VDI 2035 erfüllen! Entsalzte Wässer müssen eine Leitfähigkeit zwischen 10 und 100 µS/cm bei einem pH-Wert
aufweisen, der die zulässigen Grenzen nach VDI 2035 einsatzmaterialabhängig nicht überschreitet.

4.13 Schutzeinrichtungen

Die gelieferte Ausrüstung ist mit den erforderlichen Einrichtungen ausgerüstet. Zur Prüfung der Schutzwirkung oder Wiederherstellung der
Ausgangsbedingungen ist die Ausrüstung außer Betrieb zu nehmen. Die Außerbetriebsetzung beinhaltet das Spannungsfreischalten und die
hydraulische Absperrung.
4.13.1 Mechanische Gefährdungen
Die Lüfterradverkleidung an der Pumpe verhindert schwere Personenschäden durch drehende Teile. Sie ist vor Inbetriebnahme auf ihre
Schutzwirkung und den festen Sitz zu prüfen.
4.13.2 Elektrische Gefährdungen
Die Schutzart elektrisch betriebener Bauteile verhindert Personenschäden durch elektrischen Schlag, der zum Tode führen kann. Sie beträgt
mindestens IP42 (4: Geschützt gegen den Zugang mit einem Draht; 2: Schutz gegen fallendes Tropfwasser, wenn das Gehäuse bis zu 15° geneigt
ist.) Der Steuerungsdeckel, der Deckel der Einspeisung für die Pumpe, der Anschluss des Motorkugelhahns, die Kabelverschraubungen und
die Gerätestecker der Ventile sind vor Inbetriebnahme auf ihre Schutzwirkung und den festen Sitz zu prüfen. Überprüfen sie den festen Sitz
der Erdungsanschlüsse. Die installierten Drucksensoren und der Druckschalter sowie der Temperatursensor werden mit Schutzkleinspannung
betrieben.
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