Die Wasserdichtigkeit der CORUM-Uhren ist in der Gebrauchsanleitung immer
angegeben. Diese Wasserdichtigkeit wird während zwei Jahren ab Kaufdatum
garantiert, sofern das Glas, die Lünette, der Mittelteil und die Krone nicht
beschädigt wurden. Es ist jedoch unerlässlich, die Wasserdichtigkeit Ihrer Uhr
mindestens einmal jährlich und in jedem Fall vor intensivem Gebrauch von einem
offiziellen CORUM-Händler oder Servicezentrum prüfen zu lassen.
Bei Quarzuhren ist die Lebensdauer der Batterie von der Garantie ausgeschlossen.
ANWENDBARES RECHT UND WEITER GEHENDE ANSPRÜCHE
Diese Garantie untersteht dem schweizerischen Recht.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche gegenüber dem offiziellen CORUM-Händler, bei dem Sie
Ihre Uhr gekauft haben, falls diese Ansprüche weiter gehen als die Rechte, die Ihnen
aufgrund der Garantie nach der auf diesen Kauf anwendbaren nationalen
Gesetzgebung zustehen.
Jede andere ausdrückliche oder stillschweigende Garantie des Herstellers ist im
Rahmen des anwendbaren Rechtes ausgeschlossen. Je nach Gesetzgebung in
gewissen Staaten können andere zwingende Gesetzesbestimmungen anwendbar
sein.
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