Steuer für das Boot FRAMURA
Benutzerhandbuch
Sehr geehrter Kunde,
dieses Handbuch soll Sie mit der Montage und der
Verwendung des Steuers, welches als Zubehör zum
Schlauchboot Framura geliefert wird, bekannt machen.
Es enthält die ausführliche Beschreibung des ganzen
Steuersystems, Informationen über seine Betätigung
und Wartung. Lesen Sie bitte das Benutzerhandbuch,
bevor Sie das Steuer verwenden. Sollten Sie ein
Problem mit der Installation oder der Verwendung des
Steuers haben, wenden Sie sich an Ihren Händler.
Bewahren Sie dieses Handbuch an einem sicheren
Platz auf und übergeben Sie es dem neuen Besit-
zer, wenn Sie das Wasserfahrzeug mit dem Steuer
verkaufen.
1. Technische Beschreibung
1.
Steuer
2.
Gewindeöse mit Mutter
3.
Hubseil
4.
Karabinerhaken
5.
Pedal
6.
Betätigungskabel
7.
Innensechskantschraube
8.
Gurt
9.
Aufnahme der Fußstütze mit der Leiter
10. System zur Befestigung des Steuers
11. Bolzen mit Sicherungsring
12. Bremse
2. Anweisungen zur Installation
des Steuers – siehe Abb. Nr. 1
Zusammenstellung des Steuers
Nach dem Herausnehmen des Steuers (1) aus der
Schachtel legen Sie die beiliegenden Gewindeösen
(2) in die Randbohrungen ein und sichern Sie diese
mit der Mutter M5 (zum Festziehen können Sie die
Bohrung auf dem Gegenstück der Steuerhalterung
nutzen). Stecken Sie in die Gewindeösen (2) und auf
das Ende des Hubseils (3) die Karabinerhaken (4) auf.
Zusammenstellung des Betätigungsmechanis-
mus
Die Pedale mit Betätigungskabeln (5) befestigen Sie
zu Aufnahmen mittels der Innensechskantschrauben
(7) und sichern Sie diese mittels der Muttern M6
(verwenden Sie zum Festziehen den beiliegenden
Schlüssel).
Die Platte mit den Pedalen, siehe Abb. Nr. 2, legen
Sie ins Boot ein und ziehen Sie den Gurt (8) durch die
Leiter (9) auf dem Boden statt der Fußstütze durch.
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Verzeichnis:
1. Technische Beschreibung
2. Anweisungen zur Installation des Steuers
3. Steuerbetätigung
4. Demontage des Steuers
5. Wartung und Lagerung
6. Garantiebedingungen
7. Entsorgung des Produktes
8. Entsorgung der Verpackung
Abb. Nr. 1
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2
Abb. Nr. 2
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Version 5/2016
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