Eine Inanspruchnahme der Garantie kommt nur in Betracht, wenn der
Käufer
- eine Rechnungskopie/Kaufquittung und
- das Original-Produkt
Beurer oder einem autorisierten Beurer Partner vorlegen kann.
Ausdrücklich ausgenommen von dieser Garantie sind
- Verschleiß, der auf normalem Gebrauch oder Verbrauch des Pro-
duktes beruht;
- zu diesem Produkt mitgelieferte Zubehörteile, die sich bei sachge-
mäßen Gebrauch abnutzen bzw. verbraucht werden (z.B. Batterien,
Akkus, Manschetten, Dichtungen, Elektroden, Leuchtmittel, Aufsätze,
Inhalatorzubehör);
- Produkte, die unsachgemäß und/oder entgegen der Bestimmungen
der Bedienungsanleitung verwendet, gereinigt, gelagert oder gewartet
wurden sowie Produkte, die vom Käufer oder einem nicht von Beurer
autorisierten Servicecenter geöffnet, repariert oder umgebaut wurden;
- Schäden, die auf dem Transportweg zwischen Hersteller und Kunde
bzw. zwischen Servicecenter und Kunde entstehen
- Produkte, die als 2.Wahl-Artikel oder als gebrauchte Artikel gekauft
wurden;
- Folgeschäden, welche auf einem Mangel dieses Produktes beruhen
(es können für diesen Fall jedoch Ansprüche aus Produkthaftung
oder aus anderen zwingenden gesetzlichen Haftungsbestimmungen
bestehen).
Reparaturen oder ein Komplettaustausch verlängern in keinem Fall die
Garantiezeit.
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