2. GRUNDLEGENDE SICHERHEITSHINWEISE
Jede Person, die mit dem Produkt arbeitet, muss sich mit dem Inhalt der
Betriebsanleitung vertraut gemacht haben.
Es ist grundsätzlich verboten unter schwebende Lasten zu treten! Der
Handhabungsbereich darf deshalb bei angehobenem Lastarm nicht
betreten werden!
Lasten dürfen nur senkrecht angehoben und abgesetzt werden. Ein
so genannter Schrägzug ist verboten.
Absperrungen
festgelegte Verkehrsräume verwenden.
Die Verkehrsräume sind immer frei zu halten.
Verhalten der Lasten beobachten und bei Rutschanzeichen den
Transport sofort unterbrechen.
Lastaufnahmemittel nicht überlasten. Vor Transport vergewissern,
dass das Gewicht von dem Hebemittel aufgenommen werden kann.
Traglastdiagramm des Staplers beachten.
Mit dem Transport nur besonders geschultes Personal beauftragen.
Niemals Personen mit der Last oder dem Lastaufnahmemittel
vertransportieren.
Vor jeder Lastaufnahme ist der Lastarm auf Unversehrtheit zu
überprüfen.
Tragfähigkeit beeinträchtigen, ist eine Verwendung verboten und das
Aufnahmemittel von einer fachkundigen Person überprüfen zu lassen.
Mindesten einmal jährlich ist eine Kontrolle durch eine fachkundige
Person durchzuführen.
Ist der Lastarm ausziehbar, ist darauf zu achten, dass der
Steckbolzen mit dem Federstecker gesichert ist, bevor der Lastarm
zum Einsatz kommt.
des
Gefahrenbereiches
Bei
Beschädigungen
soweit
möglich.
bzw.
Rostbildung,
Nur
die
die