Inhaltsverzeichnis
8. Modellinformationen
PFEIFER Traversen 01/2016 V 2.0 / Änderungen vorbehalten!
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1. Vorbemerkung
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Unser umfangreiches Programm an Traversen beinhaltet
eine Vielzahl von verschiedenen Modellen für die unter-
schiedlichsten Transportaufgaben.
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Für Sie ist es äußerst wichtig, die von Ihnen ausgewählte
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Traverse vorschriftsmäßig einzusetzen. Die nachfolgen-
den Hinweise sollen Ihnen helfen, möglichen Unfallge-
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fahren vorzubeugen. Für künftige Verwendung unbedingt
aufbewahren!
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Die hergestellten Traversen entsprechen zum Zeitpunkt
der Auslieferung den derzeit gültigen Vorschriften und
Normen (EN 13155). Die vor Auslieferung durchgeführte
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Qualitätsprüfung gilt als Sachkundigenprüfung und wird
entsprechend ISO 9001:2008 ausgeführt.
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2. Allgemeine Sicherheitshinweise
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2.1 Die folgende Betriebsanleitung beschreibt die darin
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aufgeführten Traversen sowie ihre Bedienung. Sollten
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Einzelfragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an die
Pfeifer Seil- und Hebetechnik GmbH in Memmingen/
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Deutschland. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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2.2 Diese Betriebsanleitung verwendet die international
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genormten SI-Maßeinheiten.
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2.3 Die Betriebsanleitung ist vor der erstmaligen
Inbetriebnahme der Traverse unbedingt vom Anwender
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zu lesen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle
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Anwender die Betriebsanleitung gelesen und verstanden
haben.
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2.4 Die Betriebsanleitung wendet sich an ausreichend
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qualifiziertes Personal für die Bedienung, Wartung und
Reparatur der Traverse. Die Traverse darf somit nur
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durch ausreichend qualifiziertes Personal bedient,
gewartet und repariert werden (siehe Punkt „5. Nutzer-
gruppen"). Für unsachgemäße Wartungs- und
Reparaturarbeiten übernimmt die Pfeifer Seil- und
Hebetechnik GmbH keine Gewährleistung.
2.5 Die Traverse darf nur zur Nutzung bzw. zum
T ransport entsprechender Transportlasten (siehe Punkt
„4. Bestimmungsgemäße Verwendung") mittels der
passenden Anschlagmittel (Ketten, Rundschlingen etc.)
verwendet werden. Gefahren aller Art für Leben und
Gesundheit des Anwenders oder Dritter müssen
vermieden werden. Jede andere Verwendung ist
unzulässig und entbindet PFEIFER von jeglicher Haftung
und Gewährleistung.
2.6 Alle in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Wartungs- und Instandhaltungstermine sind unbedingt
vom Betreiber der Traverse einzuhalten und zu
dokumentieren.