7.1. Abnahme
Für jedes einzelne Element des Automatismus wie zum Beispiel Schaltleisten, Photozellen, Notstopps usw. ist eine spezielle Abnahmephase erforder-
lich; für diese Vorrichtungen sind die Verfahren in den jeweiligen Anleitungen auszuführen.
Für die Abnahme von TSKY-B ist folgende Arbeitssequenz durchzuführen:
1_
Prüfen, ob alles in Kapitel 1 "HINWEISE" angegebene genauestens eingehalten ist.
2_
Das Tor entriegeln, indem das Entriegelungsseil nach unten gezogen wird. Prüfen, ob es möglich ist, das Tor in Öffnung und Schließung mit einer
Kraft nicht über 225N von Hand zu bewegen
3_
Den Wagen wieder einhaken.
4_
Den Schlüsseltaster oder Funksender verwenden, die Schließung und Öffnung des Tors testen und prüfen, ob die Bewegung wie vorgesehen ist.
5_
Besser mehrere Tests ausführen, um das Gleiten des Tors und eventuelle Montage- und Einstellfehler sowie das Vorhandensein besonderer
Reibungen zu überprüfen.
6_
Überprüfen Sie den korrekten Betrieb aller Sicherheitsvorrichtungen der Anlage einzeln (Photozellen, Schaltleisten usw.).
7_
Zur Überprüfung der Photozellen und insbesondere um zu prüfen, dass keine Interferenzen mit anderen Vorrichtungen vorhanden sind, einen
30cm langen Zylinder mit 5 cm Durchmesser auf der optischen Achse zuerst nah an TX, dann nah an RX und abschließend in ihrer Mitte durch-
führen und prüfen, dass die Vorrichtung in allen Fällen ausgelöst wird und vom aktiven Zustand auf den Alarmzustand übergeht und umgekehrt;
abschließend prüfen, dass in der Steuerung die vorgesehene Handlung erfolgt, wie zum Beispiel: während der Schließung also zum Beispiel eine
Umkehrung der Bewegung.
8_
Falls die durch die Torbewegung verursachten Gefahren mittels Begrenzung der Aufprallkraft abgesichert worden sind, muss die Kraft nach den
Verordnungen der Vorschrift EN 12445 gemessen werden. Falls die „Geschwindigkeitsregelung" und die Kontrolle der "Motorkraft" als Hilfsmittel
für das System zur Aufprallkraftreduzierung benutzt werden, die Einstellung erproben und finden, mit der die besten Ergebnisse erzielt werden.
7.2. Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung darf erst erfolgen, nachdem alle Abnahmephasen erfolgreich beendet sind. Eine teilweise oder vorübergehende Inbetrieb-
setzung ist unzulässig.
1_
Die technischen Unterlagen der Automatisierung zusammenstellen und diese mindestens 10 Jahre lang aufbewahren. Sie müssen min-
destens umfassen: Gesamtzeichnung der Automatisierung, Schaltplan mit den elektrischen Anschlüssen, Risikoanalyse und jeweilige ange-
wendete Lösungen, Konformitätserklärung des Herstellers für alle benutzten Vorrichtungen (für TSKY-B die anliegende "CE-Konformitäts-
erklärung" verwenden); Kopie der Bedienungsanweisungen und des Wartungsplans der Automatisierung.
2_
In Tornähe auf bleibende Art ein Etikett oder ein Schild befestigen, das die Angaben zur Durchführung der Entriegelung
und der Bewegung von Hand enthält (die Abbildungen der „Benutzeranleitung" zu Hilfe nehmen).
3_
Am Tor auf bleibende Weise ein Etikett oder Schild mit dieser Abbildung befestigen (Mindesthöhe 60 mm).
4_
Am Tor ein Schild mit mindestens folgenden Daten anbringen: Automationstyp, Name und Adresse des
Herstellers (Verantwortlicher der "Inbetriebsetzung"), Seriennummer, Baujahr und CE-Markierung.
5_
Die Konformitätserklärung der Automatisierung anfertigen und dem Inhaber aushändigen.
6_
Das Handbuch „Anweisungen und Hinweise für die Bedienung der Automatisierung" anfertigen und dem
Inhaber der Automatisierung übergeben.
7_
Fertigen Sie den Wartungsplan an und übergeben Sie ihm dem Inhaber der Automation (er muss die
Wartungsvorschriften der einzelnen Vorrichtungen der Automation enthalten).
8_
Vor der Inbetriebsetzung des Automatismus, den Inhaber auf geeignete Weise und schriftlich (z.B. in den „Anweisungen und Hinweise für
die Bedienung der Automatisierung" über die noch vorhandenen Gefahren und Risiken informieren.
8. ANWENDUNG
Die Verwendung der Einrichtung für andere Zwecke oder unter anderen Umständen als genannt ist ausdrücklich verboten. Wir erinnern daran,
dass es sich um eine automatische und stromgespeiste Vorrichtung handelt; somit muss sie mit Vorsicht verwendet werden. Insbesondere ver-
weisen wir auf:
1_
Das Gerät nicht mit nassen Händen berühren;
2_
Den Strom trennen, bevor das Steuergehäuse und/oder der Toröffner geöffnet werden;
3_
Das Stromkabel nicht ziehen, um es von der Steckdose zu trennen;
4_
Den Motor nicht berühren, bevor Sie nicht sicher sind, dass er abgekühlt ist;
5_
Das Tor nur in Bewegung setzen, wenn es gut sichtbar ist;
6_
Sich außerhalb des Wirkungskreises des Tors aufhalten, wenn dieses in Bewegung ist: Abwarten, bis es steht;
7_
Nicht zulassen, dass Kinder oder Tiere in der Nähe des Tors spielen;
8_
Nicht zulassen, dass Kinder oder unfähige Personen die Fernsteuerung oder andere Betätigungsvorrichtungen benützen;
9_
Eine regelmäßige Instandhaltung ausführen.
10_ Im Falle einer Störung, die Stromspeisung trennen und das Tor von Hand bedienen, wenn dies möglich und sicher ist. Jegliche Eingriffe ver-
meiden und einen zugelassenen Techniker rufen.
11_
Es ist verboten, jedes mechanische Teil während des Betriebs zu berühren;
12_
Alles nicht ausdrücklich in diesen Anweisungen vorgesehene ist unzulässig.
9. WARTUNG UND ENTSORGUNG
Dieses Kapitel enthält die Informationen zur Anfertigung des Wartungsplans und für die Entsorgung von TSKY-B.
9.1. Wartung
Um das Sicherheitsniveau konstant zu halten und die längste Lebensdauer der ganzen Automatisierung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige
Wartung erforderlich.
Die Wartung muss unter genauester Einhaltung der im vorliegenden Handbuch verzeichneten Sicherheitsbestimmungen und
der Verordnungen der gültigen Gesetze und Vorschriften ausgeführt werden.
Sollten Vorrichtungen vorhanden sein, die anders als TSKY-B sind, das in ihrem Wartungsplan vorgesehene ausführen.
1_
Für TSKY-B ist max. innerhalb von 6 Monaten oder 3000 Bewegungen nach der vorherigen Wartung eine programmierte Wartung erforderlich:
2_
Alle elektrischen Versorgungsquellen, inklusive eventuelle Pufferbatterien abtrennen.
3_
Die Verschlechterung aller Materialen der Automatisierung überprüfen, mit besonderer Achtung auf Erosions- oder Roststellen an strukturel-
len Teilen; Teile, die nicht genügend Garantie geben, müssen ersetzt werden.
4_
Den Verschleiß der Bewegungselemente überprüfen, Riemen, Wagen, Ritzel und alle Teile des Tors, die verschlissenen Teile ersetzen.
5_
Die elektrischen Versorgungsquellen wieder anschließen und alle in Punkt "6.1 Abnahme" vorgesehenen Tests und Überprüfungen ausführen.
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