außerhalb des spezi zierten Temperaturbereichs für Lagerung und Ladung.
Unsachgemäße Benutzung, zweckfremde Verwendung oder fahrlässige Bedienung
(z. B. Sprünge).
Unsachgemäßer Eingri durch Dritte (z. B. durch Ö nen des Trittbretts).
Unsachgemäßes Laden (z. B. durch Laden mit einem anderen Ladegerät als das
mitgelieferte).
Überschreitung der Maximalgeschwindigkeit von 40 km/h auf Bergabfahrten.
Technische Veränderungen am Fahrzeug, ohne Einverständnis des Herstellers.
Nachträglicher Um-/Einbau nicht kompatibler oder nicht originaler Teile.
Verschleißteile wie Kugellager, Gleitlager, Lagerbolzen und Lagerschrauben etc.
Nichteinhaltung der Wartungsintervalle.
Schäden zufolge fehlender bzw. fehlerha er Einstellung(en) oder abgenützter
Komponenten.
Sturzfolgen.
Jeglicher Personen- oder Sachschaden an Drittpersonen oder Eigentum, welcher
durch den Gebrauch des Rollers entsteht.
Schäden infolge ungeeigneter Putzmittel, Utensilien wie Hochdruckreiniger oder
verwendeter Zusatzsto e.
Schäden, welche zurückzuführen sind auf Fahrlässigkeit des Benutzers im
Zusammenhang mit dem Wasserschutz (der Elektroroller ist spritzwassergeschützt,
nicht wasserdicht).
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie unwirksam sein oder eine zu schließende
Lücke aufweisen, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon unberührt. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine
Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Für alle Streitigkeiten, die sich aus und im Zusammenhang mit dieser Garantie
(auch mit Bezug auf die Frage deren Zustandekommens oder Gültigkeit) ergeben,
wird als Gerichtsstand ausschließlich das Kantonalgericht Zürich vereinbart. Dieser
Kaufvertrag untersteht dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts
sowie des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen
Warenkauf (UN-Kaufrecht).
DE
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