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Hinweis zu Einbaugeräten
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Alle Geräte mit Belüftungsschlitzen an der Front sind zum Einbau geeignet,
dürfen aber nicht in komplett geschlossene Gehäuse eingebaut werden.
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Einbaugeräte saugen Luft rechts am Lüftungsrahmen an (manche Modelle
auch an der Rückseite) und lassen Sie über den Lüftungsrahmen vorne wieder
heraus.
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Wie viele elektrische Geräte hat auch der Weinkühlschrank viele empfindliche
Teile, die durch Stromausfall oder Blitzeinschlag beschädigt werden können.
Ihre Anschlüsse sollten daher mit einem Überspannungsschutz ausgestattet
sein.
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Falls Sie das Gerät in einen Rahmen mit Tür einbauen, muss sich unten in der
Tür eine Belüftungsöffnung befinden. In heißen Klimazonen müssen außerdem
Schlitze mit einer Mindestabmessung von 40 mm x 200 mm oben an der
Rückseite oder oben an beiden Seiten des Gehäuses angebracht werden, damit
kühle Luft einströmen kann. Zur Rückwand des Rahmens muss mindestens
30 mm Platz gelassen werden. Der Belüftungsschlitz sollte nicht an einer Seite
angebracht werden, an der bereits ein anderes Gerät, wie beispielsweise ein
Ofen, steht.
Einbaumaße