5.8
Sterilisation
WARNUNG
Infektionsgefahr durch unsterile Handhabung!
Unsachgemäße Sterilisation sowie unsterile Handhabung kann zu schweren gesundheitlichen
Risiken für den Patienten führen.
Die Sterilisation hat nach einem validierten Dampfsterilisationsverfahren, z. B. in einem
Sterilisator gemäß DIN EN 285 und validiert gemäß DIN EN ISO 17665 zu erfolgen.
Die Verantwortung für die Reinigung, Sterilisation und Resterilisation liegt beim Betreiber /
Produktanwender. Nationale Regelungen, auch Einschränkungen hierzu, müssen unbedingt
beachtet werden.
Für die Sterilisation, den nachfolgenden Transport und die Lagerung sind entsprechende
zugelassene Sterilisierverpackungen (z. B. gem. DIN EN 868, ISO 11607) einzusetzen.
Vor jeder Sterilisation ist eine vollständige Sicht- und Funktionsprüfung des Instruments auf
Beschädigung und Verschleiß durchzuführen, siehe Kapitel 5.11 „Funktionsprüfung", Seite 41.
Beschädigte Instrumente oder deren Komponenten sind umgehend zu durch Gebrüder Martin
oder einen autorisierten Partner zu bewerten und ggf. instand zu setzen bzw. zu erneuern.
Falls bei einer visuellen Kontrolle Gewebereste am Instrument sichtbar sind oder sich die
Klinge noch im Instrument befindet, Reinigung wiederholen.
WARNUNG
Infektionsgefahr und Risiko der Beschädigung durch unzulässige Aufbereitung!
Unsterile Handhabung kann zu schweren gesundheitlichen Risiken für den Patienten führen.
• Nach jeder Anwendung Klingenträger entfernen und den Vorschriften entsprechend
entsorgen!
• Klingenträger niemals aufbereiten und / oder wiederverwenden! Die Aufbereitung der
Klingenträger kann zur Beschädigung des Instruments führen!
Nicht in Heißluft und nicht mit so genannten Flash-Autoklav-Verfahren sterilisieren!
•
•
Keine Plasmasterilisationsverfahren (NTP-Sterilisation) verwenden!
Die zu sterilisierenden Instrumente müssen sorgfältig, inklusive der Innenflächen,
•
dem Dampf ausgesetzt werden.
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Bipolares Versiegelungssystem marSeal 5 mit sterilem Klingenträger
Gebrauchsanweisung
Revision 2