(104 ˚F) erreichen oder überschreiten kann (zum Beispiel
Schuppen oder Metallgebäude im Sommer).
•
Den Akku nicht verbrennen, auch wenn er stark
beschädigt oder vollkommen verschlissen ist. Der
Akku kann im Feuer explodieren. Beim Verbrennen eines
Lithiumionen-Akkus entstehen giftige Dämpfe und Stoffe.
•
Wenn der Akkuinhalt mit der Haut in Kontakt kommt,
waschen Sie die Stelle sofort mit einer milden Seife und
Wasser. Wenn Akkuflüssigkeit in die Augen gelangt, spülen
Sie das offene Auge für 15 Minuten, oder bis die Reizung
nachlässt, mit Wasser. Falls Sie sich in ärztliche Behandlung
begeben müssen: Das Akkuelektrolyt besteht aus einer
Mischung von organischen Karbonaten und Lithiumsalzen.
•
Der Inhalt einer geöffneten Akkuzelle kann
Atemwegsreizungen verursachen. Sorgen Sie für
Frischluft. Wenn die Symptome anhalten, begeben Sie sich in
ärztliche Behandlung.
WARNUNG: Verbrennungsgefahr. Die Akkuflüssigkeit
kann brennbar sein, wenn sie Funken oder einer Flamme
ausgesetzt ist.
WARNUNG: Versuchen Sie niemals und unter keinen
Umständen, den Akku zu öffnen. Wenn das Akkugehäuse
Risse oder Beschädigungen aufweist, darf es nicht in das
Ladegerät gelegt werden. Den Akku nicht quetschen,
fallen lassen oder beschädigen. Verwenden Sie niemals
einen Akku oder ein Ladegerät, wenn sie einen harten
Schlag erlitten haben, fallen gelassen, überfahren oder
sonst wie beschädigt wurden (z. B. wenn sie mit einem
Nagel durchlöchert wurden, mit einem Hammer darauf
geschlagen oder getreten wurde). Ein Stromunfall oder
ein tödlicher Stromschlag könnte entstehen. Beschädigte
Akkus sollten zum Recycling zur Kundendienststelle
zurückgebracht werden.
WARNUNG: Feuergefahr. Akku nicht so aufbewahren
oder transportieren, dass metallische Gegenstände
die offenen Pole berühren können. Platzieren Sie
das Akkupack beispielsweise nicht in Schürzen, Taschen,
Werkzeugkästen, Produktverpackungen, Schubladen, usw.
mit losen Nägeln, Schrauben, Schlüsseln, usw.
VORSICHT: Wenn das Werkzeug nicht in Gebrauch
ist, muss es seitlich auf eine stabile Fläche gelegt
werden, wo es kein Stolperrisiko darstellt und es
nicht herunterfallen kann. Bestimmte Werkzeuge mit
großen Akkus stehen aufrecht auf dem Akku und können
leicht umgeworfen werden.
Transport
WARNUNG: Feuergefahr. Beim Transport von Akkus
können Brände entstehen, wenn die Batterieanschlüsse
unbeabsichtigt Kontakt mit leitfähigen Materialien
bekommen. Stellen Sie beim Transportieren von Akkus sicher,
dass die Batterieanschlüsse geschützt und gut isoliert sind,
damit sie nicht in Kontakt mit Materialien kommen können,
durch die ein Kurzschluss entstehen kann.
HINWEIS: Lithium-Ionen-Akkus -sollten nicht in
aufgegebenem Reisegepäck transportiert werden.
D
WALT Akkus erfüllen alle geltenden Transportvorschriften, so
e
wie sie von den Industrie- und Rechtsnormen vorgeschrieben
werden, einschließlich der UN-Empfehlungen für die
Beförderung gefährlicher Güter; der Vorschriften über die
Beförderung gefährlicher Güter der International Air Transport
Association (IATA), der International Maritime Dangerous Goods
(IMDG) Regulations und der Regelungen des europäischen
Übereinkommens über die internationale Beförderung
gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Lithium-Ionen-Zellen
und -Akkus wurden gemäß Abschnitt 38,3 der „Empfehlungen
der Vereinten Nationen zur Beförderung gefährlicher Stoffe,
Testhandbuch und Kriterien" getestet.
In den meisten Fällen ist zu erwarten, dass der Versand eines
D
WALT-Akkus von der Klassifizierung als Gefahrstoff der
e
voll regulierten Klasse 9 ausgenommen wird. In der Regel
müssen nur Sendungen, die einen Lithium-Ionen-Akku mit
einer Energiekennzahl von mehr als 100 Wattstunden (Wh)
enthalten, als voll regulierte Klasse 9 verschickt werden. Bei
allen Lithium-Ionen-Akkus ist die Wattstunden-Bewertung auf
der Packung angegeben. Außerdem empfiehlt D
alleinigen Luftversand von Lithium-Ionen-Akkus aufgrund der
komplexen Regulierungen generell nicht, und zwar unabhängig
von der Wattstunden-Bewertung. Lieferungen von Werkzeugen
mit Batterien (Combo-Kits) können als Ausnahme per Luftfracht
versandt werden, wenn die Wattstunden-Bewertung des Akkus
nicht mehr als 100 Wh beträgt.
Unabhängig davon, ob ein Transport als ausgenommen oder
vollständig reguliert gilt, liegt es in der Verantwortung des
Versenders, sich über die aktuellen Vorschriften in Bezug auf die
Anforderungen für Verpackung, Etikettierung/Kennzeichnung
und Dokumentation zu informieren.
Die Informationen in diesem Abschnitt des Handbuchs
werden in gutem Glauben zur Verfügung gestellt und es wird
davon ausgegangen, dass sie zum Zeitpunkt der Erstellung
des Dokuments genau sind. Jedoch wird keine Garantie,
weder ausdrücklich noch implizit, gegeben. Es liegt in der
Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass seine
Tätigkeiten den geltenden Vorschriften entsprechen.
Transport des FLEXVOLT
Der D
WALT FLEXVOLT
-Akku hat zwei Betriebsarten:
TM
e
anwendung und Transport.
anwendungsmodus: Wenn der FLEXVOLT
steht oder sich in einem D
e
funktioniert er als 18 V-Akku. Wenn sich der FLEXVOLT
in einem 54V oder 108 V-Produkt (zwei 54 V-Akkus) befindet,
funktioniert er als 54 V-Akku.
Transportmodus: Wenn die Abdeckkappe am
FLEXVOLT
-Akku angebracht ist, befindet sich der Akku im
TM
Transportmodus. Bewahren Sie die Kappe für den Versand auf.
Im Transportmodus werden Zellensegmente im Akkupack
elektrisch voneinander getrennt, sodass 3 Akkus mit einer
geringeren Wattstundenzahl (Wh) entstehen, statt 1 Akku
mit einer größeren Wattstundenzahl. Diese höhere Anzahl
von 3 Akkus mit einer niedrigeren Wattstundenzahl kann das
Akkupack bei bestimmten Transportvorschriften außen vor
WALT den
e
‑akkus
TM
TM
-Akku unabhängig
WALT 18 V-Produkt befindet,
DEUTsCH
-Akku
TM
19