Velleman CS130 Manual Del Usuario página 37

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  • ESPAÑOL, página 24
Benachrichtigen Sie das lokale Museum oder Ihre örtliche Behörde von jedem historischen Fund
und bitten Sie einen Sachverständigen um Hilfe wenn Sie zufällig eine Stätte von archäologischer
Wichtigkeit finden.
Seien Sie äußerst vorsichtig wenn Sie nicht explodierte Bomben oder Minen finden. Berühren Sie
den Gegenstand nicht! Zeigen Sie den Fundort genau an und melden Sie der lokalen Polizei
möglichst schnell den Fund.
Lassen Sie keine Zäune offen stehen wenn Sie durch die Felder gehen. Beschädigen Sie keine
Gewächse und erschrecken Sie die Tiere nicht absichtlich.
Versuchen Sie ein gutes Verhältnis zu den anderen Benutzern, denen Sie begegnen, aufzubauen.
Erfahrene Schatzsucher können Ihnen viel beibringen.
Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften. Wenden Sie sich für mehr Informationen an
Ihre örtliche Behörde.
Bemerkung: Machen Sie sich mit den gesetzlichen Bestimmungen ganz allgemein vertraut. In der
Bundesrepublik ist das Fundrecht zunächst einmal in den §§ 965 ff. BGB geregelt. Dort finden
Sie vor allem Bestimmungen über die Anzeige und die Ablieferung von Funden, den
Finderlohn und den Eigentumserwerb an dem Fundgegenstand, wenn sich der bisherige
Eigentümer nicht mehr ermitteln lässt. Im Bereich der deutschen Küstengewässer ist die
Strandungsordnung vom 17. Mai 1984 zu beachten. Wollen Sie Ihren Detektor mit ins
Ausland nehmen, so müssen Sie die dort geltenden Bestimmungen beachten. Erkundigen Sie
sich also vorher bei den zuständigen Stellen, wie Botschaften und Konsulaten, was für die
Mitnahme Ihres Gerätes und seine Benutzung jeweils gilt.
Beachten Sie weiterhin unbedingt die in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
geltenden Denkmalschutzgesetze! Diese stellen neben baulichen Anlagen auch sonstiges
archäologisches Fundgut wie Münzen, Schmuck, Gerät, Waffen unter besonderen Schutz und
bestimmen unter Androhung eines Bußgeldes bei Zuwiderhandlungen, dass das gezielte
Graben - teilweise auch das Nachforschen - nach solchen Bodendenkmälern durch die
zuständige Denkmalbehörde genehmigt werden muss. Denn solche Bodenfunde vermögen
dem Archäologen bei einer fachgerechten Ausgrabung, wichtige Auskünfte über das Leben
und Wirken des Menschen von der Urgeschichte bis zur Neuzeit zu geben. Dies gilt
insbesondere dann, wenn sie Bestandteile eines archäologischen Befundes sind, so z.B. zu
den Standspuren eines längst vergangenen Hauses oder zu einer Bestattung gehören. Die
Aussagekraft einer solchen Bodenurkunde wird erheblich reduziert, wenn Fund und Befund
auseinandergerissen werden: Hat Ihr Detektor ein Metallobjekt geortet, kann es sich z.B. um
eine zu einer frühmittelalterlichen Bestattung gehörende Münze handeln. Wenn Sie von Ihnen
ausgegraben wird, zerstören Sie nicht nur den Befund an dieser Stelle und machen eine
Aussage zum Totengebrauch zunichte, sondern Sie berauben ihn mit der Münze auch von
seiner Datierungsmöglichkeit. Wer eine Genehmigung erteilt, erfahren Sie in den Gemeinde-
und Kreisverwaltungen oder bei dem zuständigen Amt für Bodendenkmalpflege. Bedenken
Sie, dass fast überall mit archäologischen Funden zu rechnen ist und sich der gesetzliche
Schutz nicht nur auf ausgewiesene oder erkennbare Bodendenkmäler oder Fundstellen
beschränkt, sondern sich auf alle bekannten wie noch unbekannten archäologischen Objekte
bezieht. Die Denkmalschutzgesetze schreiben außerdem vor, dass alle archäologischen Funde
- hierbei kann es sich auch um neuzeitliche Objekte handeln -, die durch gezieltes Graben
oder die als "Gelegenheitsfunde" bei anderen Bodeneingriffen zutage gefördert werden, zu
melden und dem zuständigen Denkmalamt zur wissenschaftlichen Aufnahme vorübergehend
zu überlassen sind. Riskieren Sie also keine Strafen, indem Sie weder ohne Genehmigung
nach archäologischen Objekten graben, noch die Funde unterschlagen! Dass die
Beschäftigung mit der Archäologie auch ohne Grabungen interessant ist, werden Sie erfahren,
wenn Sie sich der archäologischen Arbeitsgemeinschaft eines Heimatvereins anschließen.
14.
Batterien
Ersetzen Sie die Batterien wenn die Lo-Bat-Anzeige [1] leuchtet (Spannung < 8,8 V).
Schalten Sie den Detektor aus, indem Sie die VOLUME-Taste [2] völlig nach links drehen bis Sie
einen Klick hören.
Öffnen Sie das Batteriefach [D] und legen Sie eine neue 9V-Batterie ein (6LR61C, nicht
mitgeliefert).
Schließen Sie das Batteriefach.
ACHTUNG: Durchbohren Sie keine Batterien und werfen Sie diese nicht ins
Feuer. Laden Sie keine Alkalinebatterien. Halten Sie die Batterien von Kindern
fern.
10/10/2014
CS130
37
© Velleman nv

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