Controller und Anzeigen
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Abbildung 1: Controller für das Fahrwerk
Anmerkung: Die folgende Aufstellung entspricht den
numerierten Positionen in Abbildungen 1 und 2.
1. Notaus
2. Motorstart
3. Choke-Taste/Taste für Glühkerze
4. Schlüsselschalter
5. Sicherungen für die Kontrollpulte
6. Controller für Hebekontrolle
7. Controller für oberen Kranausleger
8. Controller zum Ausfahren des Kranauslegers
9. Controller für den Kranbalken
10. Controller für die Arbeitskanzeldrehung
11. Controller für das Drehen der Wagenbühne
12. Controller für die Wagenbühnenhöhe
13. Stundenzähler
14. Taste für die Betriebshupe
15. Antriebsgriff
16. Controller für die Funktionsgeschwindigkeit
17. Kraftstoffwahlschalter
18. Fußschalter (auf dem Boden der Wagenbühne
befindlich)
19. Warnlicht bei unebener Ausrichtung
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Abbildung 2: Controller für die Wagenbühne
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Bevor die Arbeitsbühne in Betrieb genommen wird, muß
folgendes sichergestellt sein:
Die vorbereitenden Arbeiten und die
Sicherheitsinspektion sind abgeschlossen
und alle Unregelmäßigkeiten sind berichtigt.
Die Bedienungskraft muß gründlich geschult und
mit der Bedienung der Maschine vertraut sein.
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Das Arbeitsgelände muß auf dem Fahrweg frei von
Hindernissen, Löchern und abschüssigen Stellen
und Personen sein.
Die Oberfläche kann die Radlasten tragen.
Für Kontrollstellen siehe Abbildungen 1 und 2.
Zu jedem beliebigen Zeitpunkt während der Bedienung ist
der Notausknopf zum Anhalten aller Funktionen bei einem
Notfall zu drücken.
Zu jedem beliebigen Zeitpunkt während des Betriebs ist
die Taste der Betriebshupe zum Auslösen eines eventuell
erforderlichen akustischen Alarms zu drücken.
Ein zugelassener Haltegurt, der ordnungsgemäß
am vorgesehenen Verankerungspunkt der
Wagenbühne befestigt ist, ist immer beim Fahren
oder Heben der Maschine zu tragen (siehe
Abbildung 3).
Es darf nur ein Haltegurt an jedem
Verankerungspunkt befestigt werden.
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Abbildung 3: Üblicher Verankerungspunkt
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Bedienung
Notaus
Betriebshupe
für den Haltegurt