Handelt es sich bei der Rückwand des Geräts um eine Außenwand, so ist in einer Höhe von ca. 20-30 cm über dem Boden
eine Öffnung für die Zufuhr von Verbrennungsluft anzubringen, wobei die Maßangaben im technischen Datenblatt im
Abschnitt "Technische Eigenschaften" zu beachten sind.
Außen muss ein bleibendes, nicht verschließbares Schützgitter angebracht werden; an besonders windigen und der
Witterung ausgesetzten Stellen ist ein Regen- und Windschutz vorzusehen.
Sicherstellen, dass der Lufteinlass so positioniert ist, dass er nicht versehentlich blockiert wird.
Wenn es nicht möglich ist, den Lufteinlass in der Rückwand des Gerätes anzusaugen (Nicht-Wand), muss in einer Außen-
wand des Raumes, in dem das Gerät aufgestellt wird, ein Loch gemacht werden.
Sollte es nicht möglich sein, im Raum einen Außenlufteinlass anzubringen, kann er in einem benachbarten, über ein
Lüftungsgitter ständig mit dem Aufstellungsraum verbundenen Raum ausgeführt werden.
Es ist verboten, Verbrennungsluft aus Garagen, Lagerräumen für brennbares Material oder Räumen mit feuergefährlichen
Tätigkeiten zu entnehmen.
Befinden sich im Aufstellraum weitere Heiz- oder Absauggeräte, kann es aufgrund der Ver-
brennungsluftknappheit zu Verbrennungsstörungen kommen.
Die Verbrennungslufteinlässe müssen daher angemessen dimensioniert sein, um die notwendige
Luftzufuhr für den ordnungsgemäßen Betrieb aller Geräte zu gewährleisten.
6.5
Rauchanschluss
Das Gerät funktioniert mit Feuerraum in Unterdruck - unbedingt sicherstellen, dass der Rauchabzug hermetisch ver-
schlossen ist (Aufgabe die dem Installateur obliegt).
Das Gerät muss an einen eigenen nicht gemeinsam genutzten Rauchabzugskanal angeschlossen werden und gemäß
den im Installationsland geltenden Vorschriften für eine ausreichende Verteilung der Verbrennungsprodukte in der At-
mosphäre geeignet sein.
Die Komponenten des Rauchabzugssystems müssen für die jeweiligen Betriebsbedingungen
als geeignet erklärt und mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden.
Es ist obligatorisch, einen ersten vertikalen Abschnitt von mindestens 1,5 Metern auszuführen,
um den korrekten Ausstoß des Rauchs zu gewährleisten.
Es wird empfohlen, maximal 3 Richtungsänderungen vorzunehmen, zusätzlich zu der, die sich aus dem rückseitigen An-
schluss des Geräts an den Schornstein ergibt, wobei 45 - 90° Kurven oder T-Stücke (Abb. 22 - Abb. 23) zu verwenden sind.
Immer ein T-Stück mit einer Inspektionskappe bei jeder horizontalen und vertikalen Änderung des Rauchabzugswegs ver-
wenden (Abb. 24) .
Die horizontalen Abschnitte müssen eine maximale Länge von 2-3 m mit einer Neigung von 3-5% nach oben haben (Abb.
22 - Abb. 23).
Verankern Sie die Rohre mit geeigneten Manschetten an der Wand.
Der Abluftanschluss DARF NICHT angeschlossen werden:
• zu einem Schornstein, der von anderen Generatoren (Heizkessel, Öfen, Kamine usw. ...) verwendet wird;
• zu Luftabzugssystemen (Hauben, Entlüftungen usw. ...), auch wenn diese bereits „in einer Leitung" sind.
Der Einbau von Absperr- und Abzugsventilen ist verboten.
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DEUTSCH
004778004 - 21/02/2023