6. Spülen Sie das Innere des Wasserkochers mit sauberem Wasser
aus.
Elektro- und Elektronikgeräte
Informationen für private Haushalte gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine
Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und
Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden
als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den
Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren,
die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im
Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur
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