. Entsorgung
Beachten Sie folgende Kennzeichnung von Ver
der Mülltrennung mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b):
1–7: Kunststoffe/20–22: Papier und Pappe/80–98: Verbundstoffe
(Nur für Frankreich)
Das „Triman"-Symbol informiert den Verbraucher darüber, dass das Pro-
dukt recycelbar ist, einem erweiterten System der Herstellerverantwor-
tung und in Frankreich einer Sortieranweisung unterliegt.
GERÄT (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw.
Elektronikgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden,
sondern sind vom Endnutzer am Ende ihrer Lebenserwartung einer vom
unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfas-
sungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten
Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Ab-
gabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen
die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abga-
be oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und auf Verlangen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen
Elektro- oder Elektronikgerätes bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in
keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhan-
delsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzu-
nehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
gelten alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte
des Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufsflächen
des Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des
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VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz vor Transportschäden in
einer Verpackung. Verpackungen sind aus Materialien herge-
stellt, die umweltschonend entsorgt und einem fachgerech-
ten Recycling zugeführt werden können.
Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien bei
: Papier und Pappe/80–98: Verbundstoffe