Die Deutsche Bundespost informiert
Sehr geehrter Rundfunkteilnehmer!
Dieser Gerat ist von der Deutschen Bundespost als Ton- bzw. Fernseh-Rundfunkempfanger bzw. als Komponente einer solchen Anlage (Tuner,
Verstarker, aktive Lautsprecherbox, Fernseh-Monitor u. dg!.) zugelassen. Es entspricht den zur Zeit geltenden Technischen Vorschriften der
Deutschen Bundespost und ist zum Nachweis dafur mit dem entsprechenden Zulassungszeichen gekennzeicht. Bitte iberzeugen Sie sich selbst.
Dieses Gerat darf im Rahmen der ,,Allgemeinen Genehmigung flr Ton- und Fernseh-Rundfunkempfanger"' in der Bundesrepublik Deustchland
betrieben werden. Beachten Sie aber bitte, daf& aufgrund dieser Allgemeinen Genehmigung nur Sendungen des Rundfunks empfangen werden
durfen.*) Wer unbefugt andere Sendungen (z.B. des Polizeifunks, des Seefunks, der 6ffentlichen beweglichen Landfunkdienste) empfangt,
verst6B&t gegen die Genehmigungsauflagen und macht sich daher nach § 15, Absatz 2 a des Gesetzes Uber Fernmeldeanlagen strafbar,
Die Kennzeichnung mit dem Zulassungszeichen bietet Ihnen die Gewahr, daf& dieses Gerat keine anderen Fernmeldeanlagen einschlieBlich
Funkanlagen stort. Der Zusatzbuchstabe S **) beim Zulassungszeichen besagt au&erdem, dali das Gerat gegen stérende Beeinflussungen durch
andere Funkalangen (z.B. des Amateurfunks, des CB-Funks) weitgehend unempfindlich ist. Gerate ohne den Zusatz S sind nicht besonders
stérfest.
Sollten bei Gerdten mit dem Zusatz S ausnahmsweise trotzdem Stérungen auftreten, oder wenn Sie Fragen haben, so wenden Sie sich bitte
an die Grtlich zustandige Funkst6rungsmefstelle.
*)
Zum Emptang anderer Sendungen darf dieses Gerat nur mit Genehmigung der Deutschen Bundespost benutzt werden. Allgemein genehmigt ist zur Zeit der Empfang der Aussendungen
von Amateurfunkstelien und der Normalfrequenz- und Zeitzeichensendungen.
**)
Weitere Zusatzbuchstaben (E, K usw.) und Ziffern haben inbezug auf die Stérfestigkeit keine Bedeutung.
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