Garantiebestimmungen der weka Holzbau GmbH
Garantiebestimmungen der WEKA Holzbau GmbH
Wir gewähren dem Käufer zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf Holzprodukte (WEKA-Produkt
genannt) soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des WEKA-
Produkts aus anderem Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion.
Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach
unserer Wahl kostenlos ersetzt, das heißt, der Käufer erhält von uns das Material ohne zusätzliche Kosten.
Die durch den Austausch entstehenden Kosten, insbesondere Liefer- und Auf- oder Umbaukosten und
andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch nicht enthalten.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch
genommen werden und müssen uns gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per E-Mail
geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt eine geordnete Darstellung des Schadens in Bild und
Text und Begründung der Mangelverursachung durch den Verkäufer voraus. Von der Garantie sind Schäden
grundsätzlich ausgeschlossen, wenn
• das WEKA-Produkt falsch gegründet (Fundamente o.ä.) sein kann, auch bei nur geringen Fehlern,
• von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen worden sein kann,
• Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen
sein können,
• irgendeine Veränderung (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur
Montageanleitung vorgenommen worden sein kann,
• unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes
vorgenommen worden sein kann.
Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische
Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, in der Natur
des Werkstoffes „Holz" begründete Veränderungen, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich
ausgenommen. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die
Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen
Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Garantie nicht. Schadhafte oder
defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Garantieansprüche sind zu richten an:
weka Holzbau GmbH, Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg;
Fax: 0395/42908-83; E-Mail: info@weka-holzbau.com
Montagebedingungen für weka - Montageteam
Wenn Sie Montagehilfe in Anspruch nehmen und dazu ein weka - Montageteam rufen, wird die
weka Holzbau GmbH für Sie wie folgt tätig:
Montage bedeutet das anleitungsgemäße Zusammenfügen (Aufbau) der gelieferten Einzelteile der Ware ohne Anstrich,
Lieferung und Montage von Zubehör und Zubehörteilen.
Elektrische Anschlüsse sind in den Montageleistungen nicht enthalten
Die aufzubauende Ware muss sich am Aufbauort/Standort/Standfläche befinden.
Transport des Artikels oder der Einzelteile über eine Entfernung von 10 – 15 m hinaus oder in ein anderes Geschoss
sind im angebotenen Montagepreis nicht enthalten. Der Untergrund muss tragfähig, horizontal und eben sein.
Im Zweifel gilt für die Ebenheit: DIN 18202 „Ebenheitstoleranzen im Hochbau", Tab.3, Zeile 3, mit einer maximalen
Höhendifferenz der am weitesten voneinander entfernten Punkten von ca. 10 bis 11mm.
Alle vorbereitenden Arbeiten müssen gemäß den technischen Regeln vor Beginn der Montage ausgeführt sein. Die von
Ihnen gefertigten oder gewählten Untergründe/Fußböden/ Fundamente müssen für die Montage geeignet sein.
Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen und viel Freude an Ihrem weka-Produkt.
Techn. Änderungen vorbehalten!
Alle Maßangaben sind ca. Maße.
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