GARDENA Schwimmleuchte
FL 160 / FL 200
Willkommen im Garten mit GARDENA...
Inhaltsverzeichnis
1. Einsatzgebiet Ihrer GARDENA Schwimmleuchte
Ordnungsgemäßer
Gebrauch :
2. Sicherheitshinweise
V Beachten Sie die Sicherheitshinweise auf der Schwimmleuchte !
ACHTUNG !
Schnittverletzung !
V Zerbrochene Kugel sofort
ersetzen.
Elektrische Sicherheit :
GEFAHR ! Stromschlag !
Lebensgefahr, wenn die Leuchte
an 230 V AC (Netz) angeschlossen
wird.
V Schwimmleuchte nur an den
mitgelieferten 12 V Transforma-
tor anschließen.
2
Dies ist die deutsche Originalbetriebsanleitung.
Bitte lesen Sie die Betriebsanleitung sorgfältig und beachten Sie
deren Hinweise. Machen Sie sich anhand dieser Betriebsanleitung
mit der Schwimmleuchte, dem richtigen Gebrauch sowie den
Sicherheitshinweisen vertraut.
Aus Sicherheitsgründen dürfen Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren sowie Personen, die nicht mit dieser Betriebsanleitung
vertraut sind, diese Schwimmleuchte nicht benutzen.
v Bitte bewahren Sie diese Betriebsanleitung sorgfältig auf.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
5. Reinigung
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
7. Lieferbares Zubehör
8. Technische Daten
9. Service / Garantie
Die GARDENA Schwimmleuchte ist ein 12 V Niederspannungs-
system, für die Beleuchtung von Garten- und Terrassenteichen
und eignet sich für den Betrieb innerhalb und außerhalb des
Wassers.
Führen Sie vor Benutzung eine Sichtprüfung
durch, um festzustellen, ob die Leuchte, die
Kabel oder der Transformator beschädigt sind.
Eine beschädigte Anlage darf nicht benutzt
werden. Im Schadensfall vom GARDENA
Service oder dem autorisierten Elektrofach-
mann überprüfen lassen.
Ein beschädigtes Netzkabel des Transforma-
tors kann nicht ausgetauscht werden.
Angaben auf dem Typschild des Transforma-
tors müssen mit den Daten des Stromnetzes
übereinstimmen.
Verwenden Sie ausschließlich original
GARDENA Teile, da sonst die Funktions-
tüchtigkeit nicht gewährleistet werden kann.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
2
. . . . . . . . . . . . .
2
3
3
4
4
5
5
5