Garantiebestimmungen der weka Holzbau GmbH
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen – jedoch nur auf die Holzteile unserer Produkte
(weka-Produkt genannt), nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka-Produkts
aus anderem Material als Holz – ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der
Garantiezeit werden fehlerhafte Teile oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer
Wahl ersetzt. Vom Garantieumfang erfasst ist lediglich der kostenlose Ersatz des jeweils
mangelhaften oder defekten Holzteils. Nicht im Garantieumfang enthalten sind Folge- oder
Zusatzkosten, insbesondere keine Liefer- und Auf- oder Umbaukosten.
Die Garantie ist ausgeschlossen, wenn:
von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen wurde,
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Veränderungen (zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur
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Montageanleitung vorgenommen wurden,
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die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z.B. Schneelast usw.) überschritten wurden,
das weka-Produkt falsch gegründet (Fundament / Bodenplatte o.ä.) wurde, insbesondere bei
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Verstößen gegen die Regeln der Baukunst,
unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des
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Holzes vorgenommen wurde.
Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder gewaltsame Einwirkungen den
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Schaden am weka-Produkt verursacht haben.
der Mangel in holztypischen Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden,
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Quellen oder ähnlichen normalen, in der Natur des Werkstoffes „Holz" begründeten
Veränderungen besteht.
Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in
Anspruch genommen werden und müssen innerhalb der Garantiezeit schriftlich, per Telefax oder per
e-Mail geltend gemacht werden. Anspruchsvoraussetzung ist eine unverzügliche Anzeige des
Mangels bzw. des Schadens in Form einer geordneten Darstellung des Schadens in Bild und Text.
Garantieansprüche sind zu richten an:
weka Holzbau GmbH, Johannesstraße 16, 17034 Neubrandenburg
Fax: 0395/42908-83; e-Mail: info@weka-holzbau.com
ACHTUNG! Bei Nachrüstung von Wandelementen, Geräte-, Lagerräumen oder sonstigen
Wandverkleidungen ist eine ständige und vollflächige Unterlüftung der Dachplatten zwingend
erforderlich, da es sonst zu Hitzestau und Beschädigung der Dachplatten kommen kann.
Dazu ist oberhalb der Wände bis zu den Dachplatten ein Mindestabstand von ca. 20 cm zu
gewährleisten.
HINWEISE - DACHPLATTEN
•
Die Dachplatten sind vor der Montage überdacht zu lagern oder gegen direkte Sonnenbestrahlung
zu schützen! Hierzu eignet sich besonders weiße Folie. Bei mehreren übereinander gestapelten
Platten kann sich ein Wärmestau bilden, der durch einen Brennglaseffekt zu Verformungen und
Verfärbungen der Platten führt.
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Die Montage der Platten darf nicht bei einer Temperatur von unter +5°C bzw. über 30°C erfolgen.
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Um die Dichtheit Ihres Carports zu garantieren, ist beim Verlegen der Dachplatten mit Silikon
(nicht im Lieferumfang enthalten) zu arbeiten, s. S.21.
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Die Bohrung der Dachplatten ist in einer Größe von d = 10mm vorzubohren!
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Bitte beachten Sie, dass die Verschraubung der Platten auf den Pfetten, auf jedem 3. Wellenberg
erfolgt. Abb. S.21
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Verwenden Sie die Abstandhalter (Pos. 16) gemäß Abb.S.21!
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Beachten Sie, dass die Schrauben nicht zu fest angezogen werden, um das Arbeiten der Platten
zu gewährleisten.
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Ab einer Schneehöhe von 34 cm ist das Dach zu beräumen.
Techn. Änderungen vorbehalten!
Alle Maßangaben sind ca. Maße.
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