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3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Ver-
arbeitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprü-
che unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wo-
chen geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der auto-
risierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, be-
rechtigt. Die Garantieansprüche können auch bei unseren,
in der Bedienungsanleitung genannten, Servicedienststellen
geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusammen mit
dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums
und der Produktbezeichnung enthalten muss, frei eingesandt
oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der Garantie-
verlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat beigefügt
werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschä-
digung des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, wel-
che die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand
gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der Kunde.
4. Ausschluss der Garantie
Garantieansprüche können nicht berücksichtigt werden
-
für Teile, die einem gebrauchsbedingten oder sonstigen,
natürlichen Verschleiß unterliegen, sowie Mängel am Produkt,
die auf einen gebrauchsbedingten oder sonstigen natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind. Hierzu zählen insbesondere
Kabel, Ventile, Packungen, Düsen, Zylinder, Kolben, Medium
führende Gehäuseteile, Filter, Schläuche, Dichtungen, Rotoren,
Statoren, etc.. Schäden durch Verschleiß werden insbesondere
verursacht durch schmirgeln-de Beschichtungsstoffe, wie
beispielsweise Dispersionen, Putze, Spachtel, Kleber, Glasuren,
Quarzgrund.
-
bei Fehlern an Geräten, die auf Nichtbeachtung von
Bedienungshinweisen, ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw. Inbetriebsetzung
durch den Käufer oder durch Dritte, nicht bestimmungs-
gemäßen Gebrauch, anomale Umweltbedingungen,
ungeeignete
Beschichtungsstoffe,
elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sachfremde
Betriebsbedingungen, Betrieb mit falscher Netzspannung/
-Frequenz, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege
bzw. Reinigung zurückzuführen sind.
-
bei Fehlern am Gerät, die durch Verwendung von Zubehör-,
Ergänzungs- oder Ersatzteilen verursacht wurden, die keine
Wagner-Originalteile sind.
-
bei Produkten, an denen Veränderungen oder Ergänzungen
vorgenommen wurden.
-
bei Produkten mit entfernter oder unlesbar gemachter
Seriennummer
-
bei Produkten, an denen von nicht autorisierten Personen
Reparaturversuche durchgeführt wurden.
-
bei Produkten mit geringfügigen Abweichungen von der Soll-
Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des
Geräts unerheblich sind.
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-
bei Produkten, die teilweise oder komplett zerlegt worden
sind.
5. Ergänzende Regelungen
Obige Garantien gelten ausschließlich für Produkte, die in der
EU, GUS, Australien vom autorisierten Fachhandel gekauft
und innerhalb des Bezugslandes verwendet werden.
Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt, so geht die
Reparatur zu Lasten des Käufers.
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis
zu uns abschließend. Weitergehende Ansprüche, insbeson-
dere für Schäden und Verluste gleich welcher Art, die durch
das Produkt oder dessen Gebrauch entstehen, sind außer im
Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes ausge-
schlossen.
Mängelhaftungsansprüche gegen den Fachhändler bleiben
unberührt.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht Die Vertragssprache ist
deutsch. Im Fall, dass die Bedeutung des deutschen und eines
ausländischen Textes dieser Garantie voneinander abweichen,
ist die Bedeutung des deutschen Textes vorrangig.
J. Wagner GmbH
Division Professional Finishing
Otto Lilienthal Strasse 18
88677 Markdorf
Bundesrepublik Deutschland
chemische,
AirBoost 100
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