ACHTUNG
• Beachten Sie, dass das Heizkissen nicht chemisch gereinigt, ausgewrungen, maschinell getrocknet,
gemangelt oder gebügelt werden darf. Andernfalls kann das Heizkissen beschädigt werden.
Dieses Heizkissen ist maschinenwaschbar. Stellen Sie die Waschmaschine auf einen besonders schonenden
Waschgang bei 30 °C ein (Wollwaschgang). Benutzen Sie ein Feinwaschmittel und dosieren Sie es nach
Angaben des Herstellers.
ACHTUNG
• Bitte beachten Sie, dass das Heizkissen durch allzu häufiges Waschen beansprucht wird.
Das Heizkissen sollte deshalb während der gesamten Lebensdauer max. 10 Mal in einer Wasch-
maschine gewaschen werden.
Ziehen Sie direkt nach dem Waschen das noch feuchte Heizkissen auf das Originalmaß in Form und lassen
Sie es flach ausgebreitet auf einem Wäscheständer trocknen.
ACHTUNG
• Verwenden Sie keine Wäscheklammern oder ähnliches um das Heizkissen am Wäscheständer zu
befestigen. Andernfalls kann das Heizkissen beschädigt werden.
• Verbinden Sie den Schalter erst wieder mit dem Heizkissen, wenn die Steckkupplung und das Heiz-
kissen vollständig trocken sind. Andernfalls kann das Heizkissen beschädigt werden.
WARNUNG
• Schalten Sie das Heizkissen auf keinen Fall zum Trocknen ein! Andernfalls besteht die Gefahr
eines elektrischen Schlages.
6. Aufbewahrung
Wenn Sie das Heizkissen längere Zeit nicht verwenden, empfehlen wir Ihnen, es in der Originalverpackung
aufzubewahren. Trennen Sie hierzu die Steckkupplung und somit den Schalter vom Heizkissen.
ACHTUNG
Bitte lassen Sie das Heizkissen zuvor abkühlen. Andernfalls kann das
Heizkissen beschädigt werden. Legen Sie während der Lagerung keine
Gegenstände auf dem Heizkissen ab um zu vermeiden, dass es scharf
geknickt wird.
7. Entsorgung
Im Interesse des Umweltschutzes darf das Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electro-
nic Equipment).
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behörde.
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