FOCO SLIM IDRO 16 Manual De Uso página 144

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  • ESPAÑOL, página 85
Betriebsumgebung
Für eine gute Funktion des Ofens und eine gute
Wärmeverteilung muss der Ofen an einem Ort installiert
werden, an dem die für die Verbrennung der Pellets
notwendige Luft fließen kann (es müssen ca. 40 m³/h
verfügbar sein, gemäß der Norm für die Installation und den
geltenden nationalen Normen). Das Umgebungsvolumen
darf nicht weniger als 30 m³ betragen.
Die Luft muss über permanente Öffnungen an den Wänden
hereinkommen (in der Nähe des Ofens), die auf der
Außenseite einen Mindestquerschnitt von 100 cm² haben.
Diese Öffnungen müssen so ausgeführt sein, dass sie auf
keinen Fall verstopfen können. Die Luft kann auch aus
angrenzenden Räumen in den zu belüftenden Raum geholt
werden, wenn diese mit einer Außenluftzufuhr ausgestattet
sind und nicht als Schlafräume oder Badezimmer
verwendet werden und in denen kein Brandrisiko
besteht, wie zum Beispiel Garage, Holzschuppen, Lager
mit entflammbaren Materialien, und die gesetzlichen
Vorschriften streng eingehalten werden.
Die Installation des Ofens in Schlafzim-
mern, Badezimmern und an Standorten,
an denen eine weitere Heizung ohne auto-
nome Luftzufuhr installiert ist, ist verboten (Kamin,
ofen etc.).
Die Aufstellung des Ofens in explosiver Atmosphä-
re ist verboten. Der Fußboden des Raums, in dem
der Ofen installiert wird, muss so bemessen sein,
dass er das Gewicht des Ofens tragen kann.
Falls die Wände entflammbar sind, muss ein hinte-
rer Mindestabstand (A) von 10 cm, ein seitlicher Ab-
stand (B) von 20 cm und ein vorderer Abstand von
100 cm eingehalten werden.
Bei Vorhandensein von besonders empfindlichen
Gegenständen (Möbeln, Vorhängen, Sofas), muss
der Mindestabstand des Ofens entsprechend ver-
größert werden. Die beiden Seitenwände des Ofens
müssen für die Wartung durch den autorisierten
Techniker zugänglich sein.
Anschluss an die Außenluftversorgung
Es ist unerlässlich, dass in dem Raum, in dem der
Ofen installiert wird, mindestens so viel Luft fließt,
wie für die reguläre Verbrennung für das Gerät und die
Raumbelüftung erforderlich ist. Dies kann durch die
permanenten Öffnungen nach Außen an den Wänden
des zu erwärmenden Raums erfolgen oder durch die
angrenzenden Räume, wenn keine Türen vorhanden sind,
die den Luftfluss in den Räumen verhindern.
Zu diesem Zweck muss an der Außenwand in Ofennähe
eine Durchgangsbohrung mit einem Mindestquerschnitt
von 100 cm² ausgeführt werden (Lochdurchmesser 12 cm
Ist ein Holzfußboden vorhanden, muss
eine bodenschützende Schicht gemäß
den geltenden nationalen Normen unter-
gelegt werden.
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oder 10x10cm), welches nach innen und außen jeweils
durch ein Gitter geschützt wird.
Die Luftversorgung muss außerdem wie folgt ausgeführt
sein:
• direkte Verbindung mit der Installationsumgebung
• geschützt durch ein Gitter, Metallnetz oder einen anderen
geeigneten Schutz, der nicht den Mindestquerschnitt
reduziert.
• so positioniert, dass sie nicht verstopfen kann
Es ist nicht verpflichtend, die Luftzufuhr
direkt an den Heizofen (direkt mit dem
Außenbereich verbunden) anzuschlie-
ßen, aber von dem oben genannten Abschnitt
müssen dennoch etwa 40 m3 / h Luft garantiert
sein. Siehe UNI 10683.
10 cm (A)
Min.
100
cm
2

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