Verstoßes gegen eine zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Garantie hiervon unberührt. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
Sagemcom übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf: Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder
mehreren der folgenden Gründe: Nichteinhaltung der Installationsund Gebrauchsanweisungen; äußere Einwirkungen auf das Gerät
(einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder
Wasserschäden jeder Art); modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von Sagemcom; ungeeignete Betriebsbedingungen,
insbesondere Temperaturen und Luftfeuchtigkeit; reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von Sagemcom autorisierte Personen.
abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund der normalen täglichen Nutzung. Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte Verpackung der an Sagemcom zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind. Verwendung neuer Software-Versionen ohne die
vorherige Genehmigung von Sagemcom. Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an der Software ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von Sagemcom. Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte
Software zurückzuführen sind, Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:Probleme im
Zusammenhang mit dem Zugang und/oder der Verbindung zum Internet wie z. B. Unterbrechungen des Netzzugangs oder Fehlfunktionen
bei der Verbindung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners; übertragungsprobleme (zum Beispiel unzureichende geographische
Abdeckung des Gebietes durch Funksender, Interferenzen oder schlechte Verbindungen); fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung,
Server, Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im Übertragungsnetz (wie z.B. jedoch nicht beschränkt auf Interferenz, Fehlfunktion oder
schlechte Netzqualität); änderung der Parameter des Funknetzes nach dem Verkauf des Produktes. Störungen aufgrund der normalen
Instandhaltung (wie im mitgelieferten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Fehlfunktionen, die auf eine Unterlassung der
Generalüberholung zurückgehen. Die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Fehlfunktionen die
auf die Verwendung von nicht kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien oder Zubehör zurückzuführen sind.
C) Reparaturen außerhalb der Garantie
in den unter B) genannten Fällen und nach Ablauf der Garantielaufzeit, muss sich der Kunde von einem autorisierten Sagemcom
Reparaturcenter einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die
vorstehenden Bedingungen gelten sofern nicht mit dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart und nur in der Schweiz. Die Nummer der
Helpdesk-Hotline finden Sie unter www.sagemcom.com.
Gewährleistungen und Bestimmungen ausschließlich für die Schweiz
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren Händler oder das Sagemcom Helpdesk wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und unter normalen Nutzungsbedingungen. Sagemcom übernimmt keine Haftung für nicht
bestimmungsgemäße Nutzung und die daraus resultierenden Folgen. Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder das Sagemcom
Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
Sagemcom übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums von 24 -vierundzwanzig- Monaten (3 -drei- Monate für Zubehör) ab dem Kaufdatum
ohne Berechnung und nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten, die auf eine
fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen sind. Außer in Fällen, wo der Kunde mit Sagemcom einen Wartungsvertrag über das Gerät
abgeschlossen hat, gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des Kunden
durchgeführt. Der Kunde muss das defekte Gerät an die Adresse zurückschicken, die er vom Händler oder vom Sagemcom Helpdesk erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne Änderungen, Notizen oder
unleserliche Stellen) beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg beigelegt,
legt die Sagemcom-Reparaturwerkstatt das Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus des Produkts zugrunde. Abgesehen von
gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt Sagemcom keinerlei implizite oder explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt aufgeführt
wurden und ist nicht haftbar für jegliche direkte oder indirekte bzw. materielle oder immaterielle Beschädigungen außerhalb des
vorliegenden Garantierahmens. Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine
zwingende Verbraucherschutzvorschrift des nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
dieser Garantie hiervon unberührt. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der Herstellgarantie unberührt.
B) Garantieausschluss
Sagemcom übernimmt keine Haftung aus der Garantie in Bezug auf: Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus einem oder
mehreren der folgenden Gründe: Nichteinhaltung der Installations- und Gebrauchsanweisungen; äußere Einwirkungen auf das Gerät
(einschließlich, aber ohne Einschränkung auf: Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus, ungeeignetes / schlechtes Stromnetz oder
Wasserschäden jeder Art); modifizierung der Geräte ohne schriftliche Genehmigung von Sagemcom; ungeeignete Betriebsbedingungen,
insbesondere Temperaturen und Luftfeuchtigkeit; reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht von Sagemcom autorisierte Personen.
abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund der normalen täglichen Nutzung. Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte Verpackung der an Sagemcom zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind. Verwendung neuer Software-Versionen ohne die
vorherige Genehmigung von Sagemcom. Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an der Software ohne die vorherige schriftliche
Zustimmung von Sagemcom. Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte
Software zurückzuführen sind, Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:Probleme im
Zusammenhang mit dem Zugang und/oder der Verbindung zum Internet wie z. B. Unterbrechungen des Netzzugangs oder Fehlfunktionen
bei der Verbindung des Abonnenten oder seines Gesprächspartners; übertragungsprobleme (zum Beispiel unzureichende geographische
Abdeckung des Gebietes durch Funksender, Interferenzen oder schlechte Verbindungen); fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung,
Server, Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im Übertragungsnetz (wie z.B. jedoch nicht beschränkt auf Interferenz, Fehlfunktion oder
schlechte Netzqualität); änderung der Parameter des Funknetzes nach dem Verkauf des Produktes. Störungen aufgrund der normalen
Instandhaltung (wie im mitgelieferten Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Fehlfunktionen, die auf eine Unterlassung der
Generalüberholung zurückgehen. Die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Fehlfunktionen die
auf die Verwendung von nicht kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien oder Zubehör zurückzuführen sind.
C) Reparaturen außerhalb der Garantie
in den unter B) genannten Fällen und nach Ablauf der Garantielaufzeit, muss sich der Kunde von einem autorisierten Sagemcom
Reparaturcenter einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Die Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden. Die
vorstehenden Bedingungen gelten sofern nicht mit dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart und nur in der Schweiz. Die Nummer der
Helpdesk-Hotline
finden Sie unter www.sagemcom.com.
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